Der Höchstruhegehaltssatz ist der maximale Prozentsatz der ruhegehaltsfähigen Dienstbezüge, den ein Beamter als Ruhegehalt erhalten kann. Er beträgt 71,75 Prozent und wird nach etwa 40 ruhegehaltsfähigen Dienstjahren erreicht.
Er ist die Obergrenze der Beamtenversorgung und ein häufig missverstandener Wert.
Wovon sich der Höchstruhegehaltssatz abgrenzt
Der individuelle Ruhegehaltssatz steigt mit jedem anrechenbaren Jahr um 1,79375 Prozent, bis er bei 71,75 Prozent gedeckelt wird. Wer weniger als die vollen rund 40 Jahre erreicht, bleibt darunter. Der Höchstsatz ist also nicht der Normalfall, sondern das theoretische Maximum bei lückenloser, langer Dienstzeit. Vom Bruttoeinkommen im aktiven Dienst unterscheidet er sich deutlich, da er nur einen Anteil der ruhegehaltsfähigen Bezüge abbildet.
Höchstruhegehaltssatz im Blaulicht-Kontext
Viele Einsatzkräfte gehen davon aus, im Ruhestand fast das volle Gehalt zu beziehen. Bei Blaulichtversichert zeigen wir in der Beratung, dass selbst der Höchstsatz von 71,75 Prozent eine spürbare Lücke zum letzten Nettoeinkommen lässt, und dass späte Verbeamtung oder Teilzeit diesen Satz zusätzlich senken.
Verwandte Begriffe
- Ruhegehalt, die Leistung, die der Satz bemisst
- Ruhegehaltsfähige Dienstzeit, die Grundlage des Satzes
- Altersvorsorge für Beamte: Versorgungslücke und Bausteine, der Cluster-Leitfaden
- Altersvorsorge Lebenszeitbeamte: Prioritäten, Reihenfolge der Vorsorge
- Altersvorsorge Lebenszeitbeamte: Ansprechpartner, Beratung
Quellen
- BeamtVG – Beamtenversorgungsgesetz des Bundes
- Bundesverwaltungsamt – Versorgung Bundesbeamte
- Verbraucherzentrale – Altersvorsorge
- Blaulichtversichert – Versicherungsmakler für Einsatzkräfte