Die Hinterbliebenenversorgung umfasst die Leistungen, die der Dienstherr den Angehörigen eines verstorbenen Beamten zahlt. Dazu gehören Witwen- und Witwergeld, Waisengeld und Sterbegeld.
Sie ist Teil der Beamtenversorgung und federt den Einkommenswegfall ab, wenn ein Beamter stirbt.
Wovon sich die Hinterbliebenenversorgung abgrenzt
Anders als eine private Risikolebensversicherung, die eine frei vereinbarte Summe auszahlt, knüpft die Hinterbliebenenversorgung an das Ruhegehalt des Verstorbenen an. Das Witwengeld beträgt in der Regel 55 Prozent des Ruhegehalts, das der Beamte erhalten hätte. Waisengeld kommt für Kinder hinzu. Die Höhe ist also gedeckelt und ersetzt das volle Familieneinkommen nicht.
Hinterbliebenenversorgung im Blaulicht-Kontext
Gerade bei jungen Familien klafft hier eine Lücke. Bei Blaulichtversichert sehen wir, dass das gesetzliche Witwengeld die laufenden Kosten einer Familie mit Kindern und Immobilienkredit selten deckt. Eine passend dimensionierte Risikolebensversicherung schließt genau diesen Abstand, gerade in den Jahren mit hoher finanzieller Verantwortung. Auch das Sterbegeld, eine einmalige Zahlung an die Angehörigen, deckt nur die unmittelbaren Kosten und keine langfristige Versorgung. Wer früh plant, vermeidet, dass die Familie im Ernstfall finanziell auf die Mindestversorgung zurückfällt.
Verwandte Begriffe
- Ruhegehalt, die Bezugsgröße für das Witwengeld
- Mindestversorgung, die Untergrenze der zugrunde liegenden Versorgung
- Altersvorsorge für Beamte: Versorgungslücke und Bausteine, der Cluster-Leitfaden
- Altersvorsorge Lebenszeitbeamte: Lücken erkennen, Lücken berechnen
- Beamte: Versicherung, Finanzen und Immobilien bewerten, Familienabsicherung einordnen
Quellen
- BeamtVG – Beamtenversorgungsgesetz des Bundes
- Bundesverwaltungsamt – Versorgung Bundesbeamte
- Verbraucherzentrale – Altersvorsorge
- Blaulichtversichert – Versicherungsmakler für Einsatzkräfte