Die Heirat ist ein klassischer Anlass, den Versicherungsschutz beider Partner zu ordnen, weil sich Verträge zusammenlegen, Bezugsrechte ändern und Lücken in der Absicherung schließen lassen.
Vieles davon spart Geld, einiges schützt im Ernstfall die Familie.
Wovon der Anlass die Versicherung betrifft
Nach der Heirat lassen sich doppelte Verträge wie die Privathaftpflicht zu einem günstigeren Familientarif zusammenfassen. In der Risikolebensversicherung sollte das Bezugsrecht auf den Partner geändert werden, damit im Todesfall die richtige Person die Leistung erhält. Über die Nachversicherungsgarantie kann zudem die Berufsunfähigkeitsrente ohne erneute Gesundheitsprüfung an die neue Verantwortung angepasst werden.
Heirat im Blaulicht-Kontext
Bei Blaulichtversichert sehen wir, dass viele Einsatzkräfte nach der Heirat zwar die Steuerklasse ändern, die Versicherungen aber unangetastet lassen. Dabei ist gerade der Wechsel des Bezugsrechts in der Risikolebensversicherung ein kleiner Schritt mit großer Wirkung für den hinterbliebenen Partner. Auch die Hausratversicherung lässt sich beim Zusammenziehen auf einen Vertrag zusammenführen, in der Regel läuft der zuletzt abgeschlossene weiter. Solche Details wirken klein, summieren sich über die Jahre aber zu spürbaren Beträgen.
Verwandte Begriffe
- Nachversicherungsgarantie, Erhöhung der BU ohne neue Gesundheitsprüfung
- Versicherungspolice, das Vertragsdokument, in dem Bezugsrechte stehen
- Einsatzkräfte-Absicherung: DU, BU und Vorsorge im Vergleich, der Cluster-Leitfaden
- Absicherung als Beamter im Blaulicht neu planen, Verträge nach Lebensereignissen ordnen
- Reihenfolge bei DU, BU und Vorsorge für Einsatzkräfte, Prioritäten als Paar
Quellen
- Verbraucherzentrale – Geld und Versicherungen
- GDV – Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft
- BaFin – Berufsunfähigkeitsversicherung
- Blaulichtversichert – Versicherungsmakler für Einsatzkräfte