Heilfürsorge (Feuerwehr)

Die Heilfürsorge ist eine Form der Krankenfürsorge des Dienstherrn, die bei der Berufsfeuerwehr und der Polizei in vielen Bundesländern während des aktiven Dienstes die vollen Krankheitskosten übernimmt, ohne dass eine prozentuale Eigenbeteiligung wie bei der Beihilfe bleibt.

Sie ist ein Vorteil des aktiven Dienstes, aber zeitlich begrenzt und nicht in jedem Land gleich geregelt.

Wovon sich die Heilfürsorge abgrenzt

Anders als die Beihilfe, die nur einen Prozentsatz der Kosten trägt und durch einen privaten Restkostentarif ergänzt werden muss, deckt die Heilfürsorge im aktiven Dienst grundsätzlich alles ab. Dafür entfällt sie meist mit dem Ruhestand. Dann greift die normale Beihilfe, und der Beamte braucht eine private Krankenversicherung, die er sich rechtzeitig sichern sollte.

Heilfürsorge im Blaulicht-Kontext

Genau dieser Übergang ist die Falle. Bei Blaulichtversichert sehen wir regelmäßig Feuerwehrleute, die jahrzehntelang heilfürsorgeberechtigt waren und kurz vor der Pensionierung feststellen, dass der Zugang zur passenden privaten Krankenversicherung mit dem Alter teuer wird. Eine frühzeitig abgeschlossene Anwartschaft hält den Gesundheitszustand und den Beitrag fest.

Verwandte Begriffe

Mehr zum Thema

Quellen

ZuM GLOSSAR