Haftung im Rettungseinsatz

Eine fehlerhafte Maßnahme während eines Einsatzes löst nicht zwangsläufig deine persönliche Haftung aus. Entscheidend ist, wie schwer das Verschulden wiegt und in welchem Anstellungsverhältnis du arbeitest. Genau das beschreibt der Begriff Haftung im Rettungseinsatz: die rechtliche Verantwortung von Rettungskräften für Schäden, die bei der Versorgung von Patientinnen und Patienten entstehen.

Die Haftung kann zivilrechtlich (Schadensersatz), strafrechtlich (etwa fahrlässige Körperverletzung) und arbeitsrechtlich (Regress des Arbeitgebers) ausfallen. Welcher Maßstab gilt, richtet sich vor allem nach dem Grad der Fahrlässigkeit.

Rechtsgrundlage

  • Verschuldensgrad: Bei leichter Fahrlässigkeit haftet meist der Träger, bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz droht persönlicher Regress.
  • Garantenstellung: Aus der Garantenstellung folgt eine Handlungspflicht, ein Unterlassen kann strafbar werden.
  • Berufsrecht: Das Notfallsanitätergesetz steckt den Rahmen heilkundlicher Maßnahmen ab und begrenzt damit das Haftungsrisiko bei korrektem Vorgehen.

Was das in der Praxis bedeutet

Im Alltag triffst du Entscheidungen unter Zeitdruck und mit unvollständigen Informationen. Bleibst du im Rahmen deiner Ausbildung und der Vorgaben, schützt dich der innerbetriebliche Schadensausgleich in der Regel vor voller persönlicher Haftung. Bei grober Fahrlässigkeit kann das anders aussehen, und genau hier setzt eine Diensthaftpflicht an, die Regressforderungen abfedert.

Blaulichtversichert ist auf Einsatzkräfte spezialisiert und kennt die Besonderheiten des Rettungsdienstes, von der Haftungsfrage bis zur passenden Berufsunfähigkeitsabsicherung. So lässt sich klären, welche Police wirklich zu deinem Dienst passt.

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Quellen

ZuM GLOSSAR