Geburt und Versicherung

Die Geburt eines Kindes ist einer der wichtigsten Anlässe, den eigenen Versicherungsschutz zu überprüfen, weil sich mit dem Nachwuchs der Absicherungsbedarf und bei Beamten auch der Beihilfeanspruch verändern.

Mehrere Bausteine kommen gleichzeitig ins Spiel, und einige Fristen sind kurz.

Wovon der Anlass die Versicherung betrifft

Drei Punkte stehen im Vordergrund. Erstens lässt sich über die Nachversicherungsgarantie die Berufsunfähigkeitsrente ohne erneute Gesundheitsprüfung erhöhen, weil mit dem Kind neue finanzielle Verpflichtungen entstehen. Zweitens steigt bei Beamten der Beihilfesatz, was den nötigen privaten Krankenversicherungsanteil senkt. Drittens muss das Kind fristgerecht in die Kranken- und gegebenenfalls Risikolebensversicherung aufgenommen werden. Viele Verträge räumen für die Nachversicherung nur ein enges Zeitfenster von einigen Monaten nach der Geburt ein. Wird dieses Fenster genutzt, entfällt die erneute Gesundheitsprüfung vollständig. Auch eine Beitragsfreistellung während der Elternzeit lässt sich bei vielen Tarifen vereinbaren, ohne den Schutz zu verlieren.

Geburt im Blaulicht-Kontext

Bei Blaulichtversichert erleben wir, dass im Trubel nach der Geburt genau diese Fristen untergehen. Wer als Polizist oder Pflegekraft die Nachversicherung verstreichen lässt, zahlt für eine spätere Erhöhung oft Zuschläge oder muss erneut Gesundheitsfragen beantworten.

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Quellen

ZuM GLOSSAR