Die G26.3-Tauglichkeit ist das Ergebnis der arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchung für Träger von schwerem Atemschutz und bescheinigt, dass eine Person körperlich geeignet ist, Atemschutzgeräte der Gerätegruppe 3 zu tragen.
Sie ist die anspruchsvollste Stufe der Atemschutz-Vorsorge und für den aktiven Innenangriff bei der Feuerwehr Voraussetzung. Ohne gültige G26.3 darf niemand unter umluftunabhängigem Atemschutz eingesetzt werden.
Rechtsgrundlage
Die Untersuchung beruht auf dem DGUV-Grundsatz 26.3 im Rahmen der arbeitsmedizinischen Vorsorge nach der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge. Geprüft werden unter anderem Herz-Kreislauf-System, Lungenfunktion, Seh- und Hörvermögen sowie die allgemeine körperliche Belastbarkeit. Die Tauglichkeit gilt befristet und muss je nach Alter etwa alle ein bis drei Jahre erneuert werden.
Was die G26.3-Tauglichkeit in der Praxis bedeutet
Verliert eine Feuerwehrfrau oder ein Feuerwehrmann die G26.3, etwa nach einer Herzerkrankung oder bei nachlassender Lungenfunktion, ist der aktive Dienst als Atemschutzgeräteträger meist beendet. Bei Berufsfeuerwehrleuten kann das bis zur Dienstunfähigkeit reichen, bei freiwilligen Kräften endet zumindest der Atemschutzeinsatz. Bei Blaulichtversichert erleben wir, dass viele diesen Zusammenhang erst spät bedenken, obwohl gerade er eine frühzeitige DU- oder BU-Absicherung so wichtig macht.
Verwandte Begriffe
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Quellen
- DGUV – Grundsätze (inkl. G26 Atemschutz)
- DFeuG – Deutsche Feuerwehr-Gewerkschaft
- BaFin – Berufsunfähigkeitsversicherung
- Blaulichtversichert – Versicherungsmakler für Einsatzkräfte