Fürsorgeprinzip

Das Fürsorgeprinzip ist die verfassungsrechtliche Pflicht des Dienstherrn, für das Wohl der Beamten und ihrer Familien zu sorgen, auch über die aktive Dienstzeit hinaus. Es ergänzt die Besoldung um Schutz in Krankheit, Pflege, Alter und persönlichen Notlagen.

Für die Vorsorgeplanung ist es wichtig, weil es zwar eine Grundsicherung schafft, aber bewusst keine Vollkaskodeckung darstellt.

Rechtsgrundlage

Verankert ist das Fürsorgeprinzip als hergebrachter Grundsatz des Berufsbeamtentums in Artikel 33 Absatz 5 Grundgesetz und ist einfachgesetzlich unter anderem im Bundesbeamtengesetz konkretisiert. Daraus leiten sich Ansprüche wie die Beihilfe in Krankheitsfällen, die Hinterbliebenenversorgung und Unterstützung bei einem Dienstunfall ab. Die Fürsorge umfasst Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz, Beihilfeleistungen und besondere Hilfen in Krisensituationen, ersetzt aber keine eigenständige Absicherung gegen den Verlust der Arbeitskraft.

Was das Fürsorgeprinzip in der Praxis bedeutet

Du bist als Beamter durch die Fürsorge gut, aber nicht lückenlos abgesichert. Die Beihilfe deckt nur einen Teil der Krankheitskosten, weshalb ein Restkostentarif nötig wird. Bei vorzeitiger Dienstunfähigkeit zahlt der Dienstherr zwar ein Ruhegehalt, das aber oft deutlich unter dem letzten Gehalt liegt. Bei Blaulichtversichert prüfen wir für Polizei- und Feuerwehrkräfte, wo die staatliche Fürsorge endet, und schließen die verbleibenden Lücken mit privater Vorsorge.

Verwandte Begriffe

Mehr zum Thema

Quellen

ZuM GLOSSAR