Familienzuschlag

Der Familienzuschlag ist ein Bestandteil der Beamtenbesoldung, der zusätzlich zum Grundgehalt gezahlt wird und sich nach dem Familienstand sowie der Zahl der berücksichtigungsfähigen Kinder richtet.

Er erhöht das verfügbare Einkommen spürbar, gerade in Familienphasen.

Wovon sich der Familienzuschlag abgrenzt

Anders als das Grundgehalt, das von Besoldungsgruppe und Erfahrungsstufe abhängt, knüpft der Familienzuschlag an die persönliche Lebenssituation an. Die erste Stufe gilt für Verheiratete oder Beamte in vergleichbaren Verhältnissen, weitere Stufen kommen je Kind hinzu. Vom Kindergeld ist er zu trennen, auch wenn beide an Kinder anknüpfen, denn der Familienzuschlag ist Teil der Besoldung und nicht eine eigene Sozialleistung.

Familienzuschlag im Blaulicht-Kontext

Für die Finanzplanung ist wichtig, dass der Familienzuschlag mit Veränderungen der Lebenssituation steigt oder wegfällt. Bei Blaulichtversichert beziehen wir ihn in die Budgetrechnung mit ein, etwa wenn Polizei- oder Feuerwehrbeamte nach einer Heirat oder Geburt ihre Absicherung neu ordnen und prüfen, wie viel zusätzliches Einkommen tatsächlich dauerhaft zur Verfügung steht.

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Quellen

ZuM GLOSSAR