Fahrlässigkeit bedeutet, dass eine Person ihre Sorgfaltspflicht verletzt und dadurch einen Schaden verursacht, ohne diesen beabsichtigt zu haben.
Man unterscheidet zwischen leichter und grober Fahrlässigkeit.
In der Diensthaftpflichtversicherung ist leichte Fahrlässigkeit in der Regel mitversichert, grobe Fahrlässigkeit jedoch oft nur eingeschränkt.