Examinierte Pflegefachkraft

Eine examinierte Pflegefachkraft ist eine staatlich geprüfte Fachkraft, die eine mehrjährige, gesetzlich geregelte Pflegeausbildung mit bestandenem Examen abgeschlossen hat und dadurch berechtigt ist, eigenverantwortlich pflegerische Aufgaben zu übernehmen.

Der Begriff steht für eine qualifizierte Berufsausbildung mit Berufszulassung und grenzt sich klar von angelernten oder nur teilqualifizierten Tätigkeiten ab.

Wovon sich die examinierte Pflegefachkraft abgrenzt

Eine Pflegehilfskraft oder ein Pflegehelfer hat keine vollwertige dreijährige Ausbildung abgeschlossen und darf bestimmte Tätigkeiten nur unter Anleitung ausführen. Auch von Betreuungs- und Assistenzkräften unterscheidet sich die examinierte Fachkraft, weil diese keine staatlich anerkannte Pflegeausbildung durchlaufen haben. Seit der Reform der Pflegeberufe fasst die generalistische Ausbildung die frühere Alten-, Kranken- und Kinderkrankenpflege zusammen, der Abschluss heißt heute Pflegefachfrau oder Pflegefachmann. Die Bezeichnung beschreibt also die Qualifikation, nicht den konkreten Einsatzbereich.

Examinierte Pflegefachkraft im Blaulicht-Kontext

Für die Berufsunfähigkeitsversicherung ist die Qualifikation ein wichtiger Faktor, weil Versicherer die körperliche und psychische Belastung des Pflegeberufs einstufen. Daraus ergibt sich die Risikoklasse in der BU für Pflegeberufe, die den Beitrag mitbestimmt. Bei Blaulichtversichert achten wir darauf, dass der zuletzt ausgeübte Beruf im Antrag korrekt erfasst wird, damit die Absicherung im Leistungsfall hält. Wer selbst pflegebedürftig wird, sieht zudem schnell den Unterschied zwischen Berufsabsicherung und einem Pflegegrad der Pflegeversicherung.

Verwandte Begriffe

Mehr zum Thema

Quellen

ZuM GLOSSAR