Du verzichtest auf einen Teil deines Bruttolohns, und dieser Anteil wandert direkt in eine betriebliche Altersvorsorge. Genau das beschreibt die Entgeltumwandlung. Aus noch nicht versteuertem und nicht verbeitragtem Gehalt entsteht so ein eigener Vorsorgevertrag, aus dem später eine zusätzliche Rente fließt.
Der Vorteil liegt im Zeitpunkt der Abgaben. Weil der umgewandelte Betrag erst in der Auszahlungsphase besteuert wird, sinkt heute deine Steuer- und Sozialabgabenlast. Angestellte im Blaulicht-Bereich haben darauf einen gesetzlichen Anspruch.
So funktioniert es
- Bruttoumwandlung: Ein Teil des Gehalts wird vor Steuer und Sozialabgaben in den Vertrag eingezahlt.
- Durchführungsweg: Üblich sind Direktversicherung, Pensionskasse oder Pensionsfonds, die der Arbeitgeber wählt.
- Arbeitgeberzuschuss: Spart der Arbeitgeber Sozialabgaben, muss er seit 2019 pauschal 15 Prozent dazugeben.
Entgeltumwandlung im Blaulicht-Kontext
Für angestellte Rettungsdienstmitarbeiter, Pflegekräfte oder Beschäftigte beim THW ist die Entgeltumwandlung oft der einfachste Einstieg in eine zusätzliche Rente. Verbeamtete Kolleginnen und Kollegen profitieren dagegen meist nicht, weil sie über ihre Versorgung abgesichert sind.
Wichtig ist die Reihenfolge. Eine zusätzliche Rente nützt wenig, wenn die Arbeitskraft selbst nicht abgesichert ist. Als spezialisierter Makler für Einsatzkräfte prüft Blaulichtversichert deshalb erst die Absicherung der Arbeitskraft und ordnet die Altersvorsorge passend ein.
Verwandte Begriffe
- Betriebliche Altersvorsorge (bAV), der Rahmen, in dem die Entgeltumwandlung stattfindet
- Direktversicherung, der häufigste Durchführungsweg
- Pensionskasse, eine weitere Variante über einen externen Träger
- Leitfaden für angestellte Einsatzkräfte, umfassender Überblick zur Absicherung
- Vorsorge in der richtigen Reihenfolge, warum Altersvorsorge nicht zuerst kommt
- Spezialisierte Beratung für Einsatzkräfte, worauf es bei der Auswahl ankommt
Quellen
- BetrAVG – Gesetz zur betrieblichen Altersversorgung
- Verbraucherzentrale – Geld und Versicherungen
- GDV – Gesamtverband der Versicherer
- Blaulichtversichert – Versicherungsmakler für Einsatzkräfte