Ein Einsatzweiterverwendungsgesetz ist ein Bundesgesetz, das Helferinnen und Helfern des Bundes nach einer gesundheitlichen Schädigung im Einsatz einen Anspruch auf Weiterverwendung im öffentlichen Dienst sichert. Es richtet sich an Personen, die für den Bund tätig waren und dabei einen Einsatzunfall erlitten haben.
Ziel ist, dass Betroffene trotz einer einsatzbedingten Schädigung im Berufsleben bleiben können statt aus der Versorgung herauszufallen.
Rechtsgrundlage
Das Einsatzweiterverwendungsgesetz, kurz EinsatzWVG, regelt die berufliche und finanzielle Absicherung nach einem Einsatzunfall. Erfasst werden unter anderem Soldatinnen und Soldaten, Polizeivollzugsbeamte des Bundes sowie ehrenamtliche und hauptamtliche Kräfte des Technischen Hilfswerks, soweit ihre Tätigkeit dem Bund zuzurechnen ist. Voraussetzung ist eine anerkannte gesundheitliche Schädigung, die kausal auf einen besonderen Einsatz zurückgeht. Liegt diese vor, kann ein Schutzzeitanspruch und in der Folge eine Weiterverwendung in einem Bundesdienstverhältnis entstehen. Das Gesetz greift damit dort, wo die normale Unfallversorgung allein nicht ausreicht, um die berufliche Existenz zu sichern.
Was das Einsatzweiterverwendungsgesetz in der Praxis bedeutet
Für THW-Kräfte ist die Reichweite oft enger, als sie klingt. Der Anspruch knüpft an einen konkreten, anerkannten Einsatzunfall im Sinne des Bundesrechts an. Wer als ehrenamtliche Kraft im Hauptberuf etwas ganz anderes macht, dessen ziviles Einkommen schützt das Gesetz nicht. Genau hier entsteht die Lücke. Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt unabhängig von der Ursache, also auch bei Krankheit oder einem Unfall in der Freizeit, und sichert das Einkommen aus dem Hauptberuf ab. Bei Blaulichtversichert ordnen wir das EinsatzWVG deshalb als gesetzlichen Mindestschutz ein, auf dem die private Absicherung aufbaut, statt ihn zu ersetzen.
Verwandte Begriffe
- Einsatzunfall, der auslösende Tatbestand
- THW-Helfer im Ehrenamt, die typische betroffene Gruppe
- Berufsunfähigkeit, die private Ergänzung zum gesetzlichen Schutz
- THW-Absicherung: der Leitfaden, der Cluster-Leitfaden
- DU Förderung für THW: Überblick, staatliche Hilfen einordnen
- DU Familie für THW: Kurzüberblick, Schutz für die Familie
Quellen
- BBG – Bundesbeamtengesetz
- VVG – Versicherungsvertragsgesetz
- THW-Bundesvereinigung
- Blaulichtversichert – Versicherungsmakler für Einsatzkräfte