Einsatzunfall

Ein Einsatzunfall ist ein Unfall, der einer THW-Kraft während eines Einsatzes, einer Übung, der Ausbildung oder auf dem damit verbundenen Weg zustößt und einen Gesundheitsschaden verursacht. Rechtlich gilt er als Versicherungsfall der gesetzlichen Unfallversicherung.

Damit unterscheidet er sich vom privaten Unfall, der außerhalb des Dienstes geschieht und nicht über den gesetzlichen Schutz abgedeckt ist.

Rechtsgrundlage

Für ehrenamtliche Helferinnen und Helfer greift der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung nach dem Siebten Buch Sozialgesetzbuch. Träger ist die Unfallkasse des Bundes, die als UK Bund für THW-Helfer im Ehrenamt zuständig ist. Versichert sind Tätigkeiten im Dienst, bei Übungen, in der Ausbildung sowie die Hin- und Rückwege. Anerkannt wird ein Einsatzunfall, wenn ein zeitlich begrenztes, von außen einwirkendes Ereignis den Schaden verursacht. Die Leistungen umfassen Heilbehandlung, Verletztengeld und bei dauerhafter Schädigung eine Verletztenrente. Diese Rente bemisst sich nach dem Grad der Minderung der Erwerbsfähigkeit, nicht nach dem konkreten Einkommensverlust.

Was Einsatzunfall in der Praxis bedeutet

In der Praxis deckt die gesetzliche Unfallversicherung längst nicht alles ab. Sie leistet nur, wenn ein Unfall im engen Dienstbezug nachweisbar ist. Erkrankungen, Verschleiß oder psychische Folgen ohne klares Unfallereignis fallen oft heraus. Auch wenn du im Hauptberuf ausfällst, ersetzt die Verletztenrente selten dein volles Einkommen. Genau hier entsteht die Lücke, die eine private Berufsunfähigkeits- oder Dienstunfähigkeitsabsicherung schließt. Bei Blaulichtversichert prüfen wir für THW-Kräfte, wie Einsatzschutz und private Vorsorge ineinandergreifen.

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Quellen

ZuM GLOSSAR