Eine Diensthaftpflichtversicherung sichert Beamte und Beschäftigte des öffentlichen Dienstes gegen die persönliche Haftung für Schäden ab, die sie im Rahmen ihrer dienstlichen Tätigkeit verursachen und für die der Dienstherr Rückgriff nehmen kann.
Sie schließt eine Lücke, die viele unterschätzen, weil sie davon ausgehen, der Dienstherr hafte immer allein.
Wovon sich die Diensthaftpflicht abgrenzt
Die private Haftpflichtversicherung deckt ausdrücklich nur Schäden im privaten Bereich und klammert berufliche Tätigkeiten aus. Genau dort greift die Diensthaftpflicht. Sie betrifft Fälle, in denen der Dienstherr nach einem von ihm regulierten Schaden beim Beschäftigten Regress nimmt, etwa bei grober Fahrlässigkeit. Die für die Feuerwehr verbreitete Variante ist die Feuerwehrdiensthaftpflicht.
Diensthaftpflicht im Blaulicht-Kontext
Gerade Einsatzkräfte tragen ein erhöhtes Risiko, weil sie unter Zeitdruck und mit teurer Ausrüstung arbeiten. Bei Blaulichtversichert sehen wir, dass eine Beschädigung von Dienstfahrzeugen oder Gerät schnell hohe Forderungen auslöst. Eine passende Diensthaftpflicht hält den persönlichen Schaden im Rahmen, statt ihn voll beim Beschäftigten zu belassen.
Verwandte Begriffe
- Polizei-Diensthaftpflicht, die Variante für den Polizeidienst
- Feuerwehrdiensthaftpflicht, die Variante für die Feuerwehr
- DU für Polizisten: Leitfaden zu Antrag und Absicherung, der Cluster-Leitfaden
- Absicherung für Polizisten: Typische Lücken erkennen, weitere Lücken
- Beratung zu Feuerwehr-Absicherungsthemen, Praxis
Quellen
- VVG – Versicherungsvertragsgesetz
- Verbraucherzentrale – Geld und Versicherungen
- GDV – Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft
- Blaulichtversichert – Versicherungsmakler für Einsatzkräfte