Compass Pflegeberatung

Wer privat pflegeversichert ist und plötzlich einen Pflegefall in der Familie hat, steht oft vor vielen Fragen auf einmal. Genau hier setzt die Compass private pflegeberatung an. Sie ist die zentrale Beratungsstelle, über die privat Versicherte ihren gesetzlichen Anspruch auf Pflegeberatung nach Paragraph 7a SGB XI einlösen.

Die Beratung ist für die Betroffenen kostenfrei und unabhängig vom konkreten Versicherer. Sie hilft dabei, den passenden Pflegegrad einzuordnen, Leistungen zu beantragen und die Versorgung zu organisieren.

So funktioniert es

  • Träger: Compass wird von den privaten Krankenversicherern getragen und berät alle privat Pflegeversicherten neutral.
  • Anspruch: Die Pflegeberatung nach Paragraph 7a SGB XI steht jeder versicherten Person zu, telefonisch oder als Hausbesuch.
  • Inhalt: Die Beraterinnen und Berater erstellen einen Versorgungsplan, prüfen Leistungsansprüche und begleiten den weiteren Verlauf.

Compass Pflegeberatung im Blaulicht-Kontext

Viele Einsatzkräfte arbeiten selbst in der Pflege oder kümmern sich nebenbei um pflegebedürftige Angehörige. Eine examinierte Pflegefachkraft kennt die Strukturen aus dem Beruf, der eigene Anspruch auf Beratung gerät trotzdem leicht in den Hintergrund. Während Compass die akute Versorgung im Blick hat, geht es bei der eigenen Absicherung um die Frage, was passiert, wenn die Gesundheit den Pflegeberuf nicht mehr zulässt. Hier berät Blaulichtversichert als spezialisierter Makler für Einsatzkräfte zu Berufsunfähigkeit und passenden Tarifen für Pflegeberufe.

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Quellen

ZuM GLOSSAR