Burnout

Burnout bezeichnet einen Zustand tiefer körperlicher und seelischer Erschöpfung als Folge dauerhafter beruflicher Überlastung. Für Einsatzkräfte mit Schichtdienst und hoher emotionaler Beanspruchung ist er ein reales Risiko.

Versicherungs- und dienstrechtlich ist Burnout heikel, weil er schleichend beginnt und schwer abzugrenzen ist.

Rechtsgrundlage und Einordnung

In der internationalen Klassifikation ICD-11 ist Burnout als Phänomen im Zusammenhang mit Arbeit beschrieben, nicht als eigenständige Krankheit im engeren Sinn. In der Praxis mündet er häufig in diagnostizierbare Erkrankungen wie Depression oder Angststörung. Führt das zu dauerhafter Leistungsminderung, kann es bei Beamten die Dienstunfähigkeit und bei Angestellten die Berufsunfähigkeit auslösen.

Was Burnout für die Absicherung bedeutet

Wie bei der Posttraumatischen Belastungsstörung erschwert eine dokumentierte psychische Behandlung den Abschluss einer neuen BU- oder DU-Versicherung, weil die Gesundheitsfragen sie erfassen. Bei Blaulichtversichert raten wir Einsatzkräften deshalb, die Absicherung vor einer Krise zu klären und im Zweifel mit einer anonymen Risikovoranfrage zu arbeiten, damit kein ablehnender Eintrag entsteht.

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Quellen

ZuM GLOSSAR