Brandmeister-Anwärter

Wer den Weg in den mittleren feuerwehrtechnischen Dienst einschlägt, startet als Brandmeister-Anwärter. Diese Bezeichnung beschreibt die Ausbildungsphase angehender Berufsfeuerwehrleute, in der die Laufbahnausbildung absolviert wird. Rechtlich handelt es sich dabei um einen Beamten auf Widerruf, also einen Status, der ausschließlich für die Dauer des Vorbereitungsdienstes gilt.

Während dieser Zeit durchläufst du theoretische und praktische Module, von der Brandbekämpfung über den Rettungsdienst bis zur technischen Hilfeleistung. Mit dem Bestehen der Laufbahnprüfung endet der Anwärterstatus und die Übernahme als Brandmeister im Beamtenverhältnis auf Probe folgt.

Wovon sich der Begriff abgrenzt

Der Brandmeister-Anwärter ist nicht mit dem fertig ausgebildeten Brandmeister zu verwechseln. Der Anwärter befindet sich noch im Vorbereitungsdienst und bezieht Anwärterbezüge, nicht die volle Besoldung. Auch zur ehrenamtlichen Freiwilligen Feuerwehr besteht ein klarer Unterschied, denn der Anwärter strebt eine hauptberufliche Laufbahn an und steht in einem Dienstverhältnis zum Dienstherrn.

Was das in der Praxis bedeutet

Schon als Brandmeister-Anwärter trägst du die typischen Einsatzrisiken, ohne bereits die volle beamtenrechtliche Versorgung im Rücken zu haben. Bei vorzeitiger Dienstunfähigkeit ist die Absicherung als Beamter auf Widerruf besonders dünn, weil eine eigenständige Versorgung in dieser Phase kaum greift. Deshalb lohnt sich ein früher Blick auf private Absicherung, solange Gesundheitsfragen meist noch problemlos zu beantworten sind. Als spezialisierter Versicherungsmakler für Einsatzkräfte kennt Blaulichtversichert die Besonderheiten des feuerwehrtechnischen Dienstes und vergleicht passende Lösungen für Anwärter.

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Quellen

ZuM GLOSSAR