In Städten ab einer bestimmten Größe schreibt das Landesrecht eine hauptamtliche Feuerwehr vor. Genau das ist die Berufsfeuerwehr (BF): ein ständig besetzter Einsatzdienst mit fest angestellten, beruflich tätigen Feuerwehrleuten, die rund um die Uhr ausrücken können.
Anders als bei der Freiwilligen Feuerwehr versehen die Kräfte der BF ihren Dienst hauptberuflich, in der Regel im feuerwehrtechnischen Beamtenverhältnis bei der Kommune. Daraus ergeben sich besondere Rechte, aber auch eigene Lücken bei der Absicherung.
So funktioniert es
- Beamtenstatus: Wer zur Berufsfeuerwehr wechselt, wird meist zunächst Beamter auf Widerruf während der Ausbildung, später auf Probe und dann auf Lebenszeit.
- Dienstherr: Träger ist die jeweilige Stadt oder Kommune, die für Besoldung, Versorgung und Fürsorge einsteht.
- Schichtdienst: Der Einsatzdienst läuft im 24-Stunden- oder Wechselschichtmodell, oft verbunden mit entsprechenden Zulagen.
Berufsfeuerwehr (BF) im Blaulicht-Kontext
Für Beamte der BF gilt häufig die Heilfürsorge, die Krankheitskosten weitgehend abdeckt. Sie endet jedoch oft mit der Pensionierung, sodass eine private Anschlussabsicherung sinnvoll ist. Hinzu kommt das hohe körperliche Risiko: Verlierst du dauerhaft deine Einsatztauglichkeit, droht die Dienstunfähigkeit und damit der vorzeitige Ruhestand, oft mit Versorgungsabschlägen.
Genau hier setzt eine Beratung an, die den Beamtenstatus und die Einsatzrealität kennt. Als spezialisierter Makler für Einsatzkräfte prüft Blaulichtversichert, welche Bausteine zu deinem Dienstverhältnis passen und wo echte Lücken bleiben.
Verwandte Begriffe
- Heilfürsorge Feuerwehr, die staatliche Krankenversorgung vieler Feuerwehrbeamter.
- Dienstunfähigkeit, der beamtenrechtliche Grund für eine vorzeitige Zurruhesetzung.
- Feuerwehrdiensthaftpflicht, Schutz bei Schäden aus dem Feuerwehrdienst.
- Feuerwehr-Absicherung: Der Leitfaden, der komplette Überblick zu deinem Schutz.
- Spezialrisiken und Einsatzprofile, warum dein Dienst besondere Tarife verlangt.
- G26.3-Tauglichkeit als Auslöser, wenn die Atemschutztauglichkeit wegfällt.
Quellen
- DFV – Deutscher Feuerwehrverband
- DGUV – Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung
- Verbraucherzentrale – Geld und Versicherungen
- Blaulichtversichert – Versicherungsmakler für Einsatzkräfte