Wer einen Versicherungsvertrag mit Beitragsrückerstattung abschließt, bekommt unter bestimmten Bedingungen einen Teil der gezahlten Beiträge zurück. Möglich wird das, wenn der Versicherer mit den eingenommenen Beiträgen mehr erwirtschaftet als für Leistungen und Verwaltung nötig ist. Diese Überschüsse fließen anteilig an die Versicherten zurück.
Bei der Berufsunfähigkeitsversicherung etwa kalkulieren Anbieter den Brutto- und den Nettobeitrag getrennt. Bleiben weniger Versicherte berufsunfähig als angenommen, entsteht ein Überschuss, der über die Beitragsrückerstattung an die Gemeinschaft der Versicherten weitergegeben wird. Der tatsächlich gezahlte Beitrag liegt dann unter dem vertraglich vereinbarten Höchstbeitrag.
Wovon sich der Begriff abgrenzt
Die Beitragsrückerstattung ist nicht mit der garantierten Leistung zu verwechseln. Garantiert ist nur der vereinbarte Brutto- oder Höchstbeitrag und die zugesagte Rente. Die Rückerstattung dagegen hängt vom Geschäftsergebnis ab und kann schwanken oder ganz entfallen. Wer mit dem niedrigen Nettobeitrag plant, sollte wissen, dass dieser nicht dauerhaft gesichert ist.
Was das in der Praxis bedeutet
Für Einsatzkräfte ist entscheidend, wie groß der Abstand zwischen Brutto- und Nettobeitrag ist und wie verlässlich ein Anbieter in der Vergangenheit Überschüsse ausgeschüttet hat. Ein zu großer Abstand wirkt im Angebot günstig, kann sich aber später als teuer erweisen. Blaulichtversichert als spezialisierter Makler für Einsatzkräfte achtet bei der Tarifauswahl gezielt auf solide kalkulierte Tarife, damit Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst nicht von einer optimistischen Nettoannahme überrascht werden.
Verwandte Begriffe
- Berufsunfähigkeit (BU), die häufigste Versicherung mit Brutto- und Nettobeitrag
- Versicherungspolice, hier sind Höchst- und Zahlbeitrag dokumentiert
- Karenzzeit BU, ein weiteres Tarifmerkmal mit Einfluss auf den Beitrag
- Einsatzkräfte-Absicherung: der Leitfaden, Überblick über alle wichtigen Bausteine
- DU und BU für Einsatzkräfte: Unterschiede und Tarifmerkmale, worauf es bei der Tarifwahl ankommt
- Vorsorge für Einsatzkräfte: Anlaufstellen, wo du Beratung findest
Quellen
- VAG – Versicherungsaufsichtsgesetz
- VVG – Versicherungsvertragsgesetz
- BaFin – Berufsunfähigkeitsversicherung
- Verbraucherzentrale – Geld und Versicherungen