Der Beihilfesatz ist der prozentuale Anteil der beihilfefähigen Krankheitskosten, den der Dienstherr einem Beamten über die Beihilfe erstattet. Der verbleibende Anteil wird über einen privaten Restkostentarif abgesichert.
Er ist die zentrale Stellgröße dafür, wie hoch die private Krankenversicherung eines Beamten ausfallen muss.
Rechtsgrundlage
Geregelt ist der Beihilfesatz in der Bundesbeihilfeverordnung sowie den jeweiligen Landesbeihilfeverordnungen. Üblich sind 50 Prozent für aktive Beamte, 70 Prozent ab zwei berücksichtigungsfähigen Kindern oder im Ruhestand und 80 Prozent für Kinder. Der Satz kann sich im Lauf des Lebens ändern, etwa mit Familienstand oder Eintritt in den Ruhestand.
Was der Beihilfesatz in der Praxis bedeutet
Liegt der Beihilfesatz bei 50 Prozent, muss der private Restkostentarif genau die anderen 50 Prozent abdecken. Steigt der Satz später, sinkt der nötige private Anteil, und der Tarif sollte angepasst werden. Ein typisches Beispiel ist der Ruhestand. Mit dem Wechsel von 50 auf 70 Prozent Beihilfe verringert sich der private Anteil deutlich, und der Beitrag fällt entsprechend, sofern der Tarif rechtzeitig umgestellt wird. Bei Blaulichtversichert achten wir darauf, dass Polizei- und Feuerwehrbeamte ihren Tarif nach jeder Änderung des Beihilfesatzes prüfen, weil sonst Beiträge für nicht mehr benötigten Schutz weiterlaufen.
Verwandte Begriffe
- Beihilfe, das Fürsorgesystem dahinter
- Restkostentarif, die private Ergänzung zum Beihilfesatz
- Altersvorsorge für Beamte: Versorgungslücke und Bausteine, der Cluster-Leitfaden
- PKV für Polizisten: Ansprechpartner und Beratung finden, Praxis zur Tarifwahl
- Beamte: Versicherung, Finanzen und Immobilien bewerten, Einordnung im Gesamtbudget
Quellen
- BBG – Bundesbeamtengesetz
- BaFin – Versicherungsprodukte
- Verbraucherzentrale – Geld und Versicherungen
- Blaulichtversichert – Versicherungsmakler für Einsatzkräfte