Beihilfeergänzungsversicherung

Eine Beihilfeergänzungsversicherung ist ein privater Zusatztarif für Beamte, der die Lücken schließt, die Beihilfe und Restkostentarif gemeinsam offenlassen, etwa Höchstbeträge bei Zahnersatz, Wahlleistungen im Krankenhaus oder Erstattungsgrenzen bei Heilmitteln.

Sie ergänzt die Grundabsicherung um die Bereiche, in denen die Beihilfeverordnung deckelt oder gar nicht leistet.

Rechtsgrundlage

Die Beihilfe erstattet nur im Rahmen der jeweiligen Beihilfeverordnung des Bundes oder des Landes. Diese Verordnungen sehen für viele Leistungen Höchstsätze, Eigenbehalte oder Ausschlüsse vor. Genau dort setzt die Beihilfeergänzungsversicherung an, ohne dass sie gesetzlich vorgeschrieben wäre. Sie ist eine freiwillige private Ergänzung.

Was die Beihilfeergänzungsversicherung in der Praxis bedeutet

Typische Fälle sind hochwertiger Zahnersatz, Sehhilfen oder die Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer mit Chefarztbehandlung. Sinnvoll ist der Zusatz vor allem dort, wo planbare hohe Kosten drohen, etwa bei absehbarem Zahnersatz. Bei Blaulichtversichert prüfen wir mit Polizei- und Feuerwehrbeamten, welche dieser Lücken im Alltag wirklich relevant sind, damit der Zusatztarif gezielt absichert und nicht pauschal jede theoretische Lücke teuer mitversichert. Für junge, gesunde Beamte reicht häufig ein schlanker Tarif, der sich später aufstocken lässt.

Verwandte Begriffe

  • Beihilfe, das Grundsystem mit seinen Erstattungsgrenzen
  • Restkostentarif, die Basisergänzung, auf die die Beihilfeergänzung aufsetzt

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Quellen

ZuM GLOSSAR