Die Beihilfe ist eine besondere Form der Krankenversorgung für Beamte. Sie ist keine klassische Krankenversicherung, sondern eine finanzielle Unterstützung durch den Dienstherrn. Beamte erhalten einen festen Beihilfesatz auf ihre Krankheitskosten, in der Regel zwischen 50 % und 70 %.
Wie hoch die Beihilfe ausfällt, hängt vom Familienstand ab. Auch das Bundesland, in dem der Beamte tätig ist, spielt eine wichtige Rolle. Denn die Beihilfe ist nicht bundeseinheitlich geregelt. Verheiratete Beamte oder Beamte mit Kindern erhalten oft einen höheren Beihilfesatz.
Die Beihilfe deckt jedoch nicht alle Kosten ab. Deshalb ist eine private Krankenversicherung für Beamte notwendig, um die restlichen Aufwendungen zu übernehmen. Diese Kombination aus Beihilfe und privater Absicherung nennt man das Beihilfeprinzip.
Anspruch auf Beihilfe haben nicht nur verbeamtete Lehrer, Polizisten oder Verwaltungsbeamte. Auch Beamtenanwärter, Richter und Pensionäre profitieren davon. Zusätzlich kann eine Beihilfeergänzungsversicherung sinnvoll sein, um Leistungslücken zu schließen – etwa für Zahnersatz oder stationäre Aufenthalte.
ZuM GLOSSAR