Beamter auf Zeit

Ein Beamter auf Zeit ist ein Beamter, dessen Beamtenverhältnis von vornherein auf einen bestimmten Zeitraum befristet ist. Typische Beispiele sind kommunale Wahlbeamte wie Bürgermeister oder Landräte sowie bestimmte Wahlämter.

Der Status verbindet beamtenrechtliche Sicherheit mit einer zeitlichen Begrenzung.

Wovon sich der Beamte auf Zeit abgrenzt

Während der Beamte auf Lebenszeit dauerhaft ernannt ist und der Beamte auf Probe auf die Lebenszeiternennung hinarbeitet, ist die Amtszeit beim Beamten auf Zeit fest begrenzt. Nach Ablauf endet das Verhältnis, wird verlängert oder geht in eine andere Form über. Vom Beamten auf Widerruf unterscheidet er sich dadurch, dass er bereits ein vollwertiges Amt ausübt und nicht in der Ausbildung steht.

Beamter auf Zeit im Blaulicht-Kontext

Für die Absicherung ist die Befristung entscheidend. Bei Blaulichtversichert weisen wir darauf hin, dass Versorgungsansprüche an Mindestamtszeiten geknüpft sein können und dass nach dem Ende der Amtszeit eine Anschlusslösung nötig ist. Wer hier nicht plant, steht nach Ablauf ohne nahtlose Absicherung da.

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Quellen

ZuM GLOSSAR