Beamter auf Widerruf

Der Status Beamter auf Widerruf ist die erste Stufe im Beamtenverhältnis und betrifft in der Regel Anwärter während ihrer Ausbildung, z. B. Polizeischüler, Feuerwehranwärter oder Referendare.

In dieser Phase besteht kein Anspruch auf eine Pension bei Dienstunfähigkeit oder Entlassung. Wer aus gesundheitlichen Gründen den Dienst nicht fortsetzen kann, wird entlassen und fällt zurück in die gesetzliche Absicherung – mit deutlichen Versorgungslücken.

Typische Merkmale:

  • Beamtenstatus nur während der Ausbildungs- oder Vorbereitungszeit

  • Entlassung jederzeit möglich, insbesondere bei mangelnder Eignung oder Dienstunfähigkeit

  • Keine Versorgung durch den Dienstherrn bei vorzeitiger Entlassung

  • Finanzielle Absicherung nur über private Versicherungen wie die Dienstunfähigkeitsversicherung

Tipp: Gerade Beamte auf Widerruf sollten frühzeitig eine Dienstunfähigkeitsversicherung mit echter DU-Klausel abschließen, um sich gegen Einkommensverlust abzusichern.

ZuM GLOSSAR