Beamter auf Probe

Ein Beamter auf Probe ist ein Beamter in der Bewährungsphase zwischen dem Vorbereitungsdienst und der Ernennung auf Lebenszeit. Er hat die Laufbahnprüfung bestanden, muss sich aber über einen festgelegten Zeitraum bewähren.

Diese Stufe ist mehr als eine Formalität, weil die volle Versorgung noch nicht greift.

Rechtsgrundlage

Der Status ist im Beamtenstatusgesetz und im Bundesbeamtengesetz geregelt. Die Probezeit dauert in der Regel drei Jahre, kann aber je nach Laufbahn und Vorleistung verkürzt werden. Bewährt sich der Beamte, folgt die Ernennung auf Lebenszeit. Scheidet er vorher wegen Dienstunfähigkeit aus, besteht anders als bei Lebenszeitbeamten oft nur ein eingeschränkter Versorgungsanspruch, ergänzt durch eine Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung.

Was der Status in der Praxis bedeutet

Die Probezeit ist die letzte Phase mit erhöhtem privatem Risiko. Bei Blaulichtversichert raten wir, den in der Anwärterzeit aufgebauten Dienstunfähigkeitsschutz konsequent weiterzuführen, bis die Lebenszeiternennung steht. Wer erst danach abschließt, zahlt häufig mehr und riskiert Ausschlüsse aus zwischenzeitlichen Diagnosen.

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Quellen

ZuM GLOSSAR