Ein Beamter auf Probe ist ein Beamter in der Bewährungsphase zwischen dem Vorbereitungsdienst und der Ernennung auf Lebenszeit. Er hat die Laufbahnprüfung bestanden, muss sich aber über einen festgelegten Zeitraum bewähren.
Diese Stufe ist mehr als eine Formalität, weil die volle Versorgung noch nicht greift.
Rechtsgrundlage
Der Status ist im Beamtenstatusgesetz und im Bundesbeamtengesetz geregelt. Die Probezeit dauert in der Regel drei Jahre, kann aber je nach Laufbahn und Vorleistung verkürzt werden. Bewährt sich der Beamte, folgt die Ernennung auf Lebenszeit. Scheidet er vorher wegen Dienstunfähigkeit aus, besteht anders als bei Lebenszeitbeamten oft nur ein eingeschränkter Versorgungsanspruch, ergänzt durch eine Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung.
Was der Status in der Praxis bedeutet
Die Probezeit ist die letzte Phase mit erhöhtem privatem Risiko. Bei Blaulichtversichert raten wir, den in der Anwärterzeit aufgebauten Dienstunfähigkeitsschutz konsequent weiterzuführen, bis die Lebenszeiternennung steht. Wer erst danach abschließt, zahlt häufig mehr und riskiert Ausschlüsse aus zwischenzeitlichen Diagnosen.
Verwandte Begriffe
- Beamter auf Widerruf, die vorhergehende Stufe
- Beamte auf Lebenszeit, die anschließende Stufe
- Dienstunfähigkeit, das zentrale Risiko in dieser Phase
- Anwärter zur Lebenszeit: der Leitfaden, die ganze Statusstrecke
- Beamtenanwärter im Blaulicht absichern, Praxis
- DU für Anwärter sinnvoll kombinieren, Bausteine
Quellen
- BBG – Bundesbeamtengesetz
- dbb – Beamtenbund und Tarifunion
- Verbraucherzentrale – Geld und Versicherungen
- Blaulichtversichert – Versicherungsmakler für Einsatzkräfte