Das Beamtenversorgungsgesetz, abgekürzt BeamtVG, ist das Bundesgesetz, das die Versorgung der Bundesbeamten und ihrer Hinterbliebenen regelt. Es legt fest, wie Ruhegehalt, Hinterbliebenenversorgung und Unfallfürsorge berechnet und gezahlt werden.
Für Einsatzkräfte ist es die rechtliche Grundlage hinter fast allen Versorgungsfragen.
Rechtsgrundlage
Das BeamtVG gilt für Beamte des Bundes. Es definiert unter anderem die ruhegehaltsfähige Dienstzeit, den Ruhegehaltssatz und die Mindestversorgung. Wichtig ist die korrekte Abkürzung. Die oft gelesene Kurzform BVG meint sprachlich das Bundesversorgungsgesetz, also die Kriegsopferversorgung, eine ganz andere Materie. Für Beamte zählt das BeamtVG. Die Bundesländer haben für ihre Landesbeamten zudem eigene Landesbeamtenversorgungsgesetze mit teils abweichenden Werten. Besonders die im Gesetz geregelte Unfallfürsorge ist für Einsatzkräfte wichtig, weil sie bei einem anerkannten Dienstunfall erhöhte Leistungen vorsieht.
Was das BeamtVG in der Praxis bedeutet
Wer seine spätere Pension verstehen oder eine Versorgungslücke berechnen will, landet am Ende immer beim BeamtVG oder dem passenden Landesgesetz. Bei Blaulichtversichert nutzen wir es als Bezugsrahmen, wenn wir mit Polizei- und Feuerwehrbeamten ausrechnen, wie viel private Vorsorge wirklich nötig ist.
Verwandte Begriffe
- Ruhegehalt, die zentrale Leistung nach dem BeamtVG
- Mindestversorgung, die gesetzliche Untergrenze
- Dienstherr, der die Versorgung schuldet
- Altersvorsorge für Beamte: Versorgungslücke und Bausteine, der Cluster-Leitfaden
- Altersvorsorge Lebenszeitbeamte: Ansprechpartner, Beratung zur Versorgung
- Beamte: Versicherung, Finanzen und Immobilien bewerten, Gesamtbild
Quellen
- BeamtVG – Beamtenversorgungsgesetz des Bundes
- BBG – Bundesbeamtengesetz
- Bundesverwaltungsamt – Versorgung Bundesbeamte
- Blaulichtversichert – Versicherungsmakler für Einsatzkräfte