Beamtenklausel

Eine Beamtenklausel ist eine Vertragsregelung in Berufsunfähigkeits- und Dienstunfähigkeitsversicherungen, die festlegt, wie der Versicherer mit der Dienstunfähigkeit eines Beamten umgeht und unter welchen Bedingungen er die vereinbarte Rente zahlt.

Der Begriff ist ein Sammelbegriff. Hinter ihm stehen unterschiedlich starke Formulierungen, die im Leistungsfall über viel Geld entscheiden. Für Beamte ist die Klausel deshalb das zentrale Qualitätsmerkmal eines Tarifs, noch vor dem Beitrag.

Wovon sich die Beamtenklausel abgrenzt

Eine reine BU-Klausel kennt den Status der Dienstunfähigkeit nicht. Sie prüft, ob du deinen zuletzt ausgeübten Beruf noch zu mindestens 50 Prozent ausüben kannst. Die Beamtenklausel ergänzt oder ersetzt diese Prüfung durch den Bezug auf die Verfügung des Dienstherrn. Innerhalb der Beamtenklauseln wird zwischen der echten und der unechten Variante unterschieden, die sich darin trennen, ob der Versicherer die Verfügung anerkennt oder zusätzlich selbst prüft.

Beamtenklausel im Blaulicht-Kontext

Bei Blaulichtversichert sehen wir in der Beratung mit Polizisten, Feuerwehrleuten und anderen Beamten immer wieder zwei Tarife mit fast gleichem Beitrag, aber völlig verschiedenen Beamtenklauseln. Wer die Formulierung nicht vor dem Abschluss prüft, merkt den Unterschied erst Jahre später, wenn der Dienstherr die Dienstunfähigkeit feststellt und der Versicherer trotzdem ein eigenes Gutachten verlangt.

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Quellen

ZuM GLOSSAR