Die betriebliche Altersvorsorge, kurz bAV, ist eine über den Arbeitgeber organisierte Zusatzrente, mit der Beschäftigte einen Teil ihres Bruttoentgelts steuer- und sozialabgabenbegünstigt für das Alter zurücklegen.
Im öffentlichen Dienst ist sie für Tarifbeschäftigte der Standardweg in die Zusatzversorgung, während verbeamtete Kräfte über die Beamtenversorgung abgesichert sind.
Rechtsgrundlage
Geregelt ist die bAV im Betriebsrentengesetz. Für Angestellte im öffentlichen Dienst läuft sie überwiegend über die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder. Der Arbeitgeber führt Beiträge in eine Zusatzversorgungskasse ab, die später eine Betriebsrente zahlt. Seit der Reform sind Arbeitgeberzuschüsse bei Entgeltumwandlung verpflichtend und betragen mindestens 15 Prozent des umgewandelten Betrags, soweit der Arbeitgeber Sozialabgaben spart.
Was die bAV in der Praxis bedeutet
Für angestellte Einsatzkräfte und Pflegekräfte ist die bAV oft die wichtigste Säule neben der gesetzlichen Rente, weil ein Beamtenanspruch fehlt. In der Auszahlungsphase ist die Betriebsrente voll zu versteuern, und gesetzlich Versicherte zahlen darauf Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge. Bei Blaulichtversichert ordnen wir sie im Gesamtbild ein und rechnen diesen Effekt vorab mit ein, denn ohne ergänzende private Vorsorge bleibt zwischen gesetzlicher Rente, Betriebsrente und gewohntem Einkommen häufig eine spürbare Lücke.
Verwandte Begriffe
- Erwerbsminderungsrente, die gesetzliche Absicherung bei reduzierter Arbeitsfähigkeit
- Mindestversorgung, das Pendant in der Beamtenversorgung
- Altersvorsorge für Beamte: Versorgungslücke und Bausteine, der Cluster-Leitfaden
- Altersvorsorge Lebenszeitbeamte: Ansprechpartner, Beratung zur Vorsorge
- Beamte: Förderungen, Zulagen, Riester, VWL und bAV im Überblick, Förderwege im Vergleich
Quellen
- BMAS – Rente und Altersvorsorge
- VBL – Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder
- Verbraucherzentrale – Altersvorsorge
- Blaulichtversichert – Versicherungsmakler für Einsatzkräfte