Jeder private Krankenversicherer in Deutschland muss einen Basistarif anbieten. Dieser brancheneinheitliche Auffangtarif ist gesetzlich vorgeschrieben und bildet Leistungen ab, die in Art, Umfang und Höhe denen der gesetzlichen Krankenversicherung entsprechen. Niemand wird im Basistarif wegen Vorerkrankungen abgelehnt, und es gibt keine Risikozuschläge.
Der zentrale Schutzmechanismus ist der gedeckelte Beitrag. Er darf den Höchstbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung nicht übersteigen, und wer dadurch hilfebedürftig würde, zahlt nur die Hälfte. Damit dient der Basistarif als soziales Sicherheitsnetz innerhalb der PKV.
Wovon sich der Begriff abgrenzt
Vom normalen Volltarif unterscheidet sich der Basistarif durch das festgelegte Leistungsniveau. Während ein regulärer PKV-Tarif freie Arztwahl, Chefarztbehandlung oder Einbettzimmer enthalten kann, bleibt der Basistarif auf GKV-Standard begrenzt. Auch vom Restkostentarif für Beihilfeberechtigte grenzt er sich ab, denn dieser deckt nur den nicht von der Beihilfe übernommenen Anteil ab und setzt eine Beihilfeberechtigung voraus.
Basistarif PKV im Blaulicht-Kontext
Für Einsatzkräfte mit Beihilfe spielt der Basistarif meist eine Nebenrolle, weil der beihilfekonforme Restkostentarif deutlich günstiger und passgenauer ist. Relevant wird er, wenn ein Versicherer keinen Zugang gewährt oder wenn nach einem Statuswechsel keine reguläre PKV mehr zustande kommt. Wer hier abwägt, sollte die mitgenommenen Alterungsrückstellungen im Blick behalten, denn diese lassen sich teilweise in den Basistarif übertragen. Blaulichtversichert als spezialisierter Makler für Einsatzkräfte ordnet ein, ob der Basistarif tatsächlich die beste Lösung ist oder nur ein letzter Auffang.
Verwandte Begriffe
- Beihilfe, die anteilige Kostenübernahme des Dienstherrn für Beamte und ihre Familien.
- Restkostentarif, der beihilfekonforme PKV-Tarif, der nur die verbleibenden Kosten absichert.
- Alterungsrückstellung, das angesparte Kapital, das den Beitrag im Alter stabil halten soll.
- Beamtenvorsorge: der große Leitfaden, Gesamtüberblick zur Absicherung im öffentlichen Dienst.
- Absicherung als Beamter neu planen, wann sich ein Blick auf Tarife und Lücken lohnt.
- Lücken in der Altersvorsorge erkennen, worauf Lebenszeitbeamte achten sollten.
Quellen
- VAG – Versicherungsaufsichtsgesetz
- BaFin – Berufsunfähigkeitsversicherung
- Verbraucherzentrale – Geld und Versicherungen
- Blaulichtversichert – Versicherungsmakler für Einsatzkräfte