Basisrente (Rürup)

Die Basisrente, nach ihrem Mitentwickler auch Rürup-Rente genannt, ist eine private Rentenversicherung mit besonderer steuerlicher Förderung, deren Beiträge sich in hohem Umfang als Sonderausgaben absetzen lassen.

Sie zielt auf Menschen, die von der Riester-Förderung kaum profitieren, vor allem Selbständige und Personen mit höherem Einkommen.

Wovon sich die Basisrente abgrenzt

Anders als die Riester-Rente arbeitet die Basisrente nicht mit Zulagen, sondern mit dem Steuervorteil über den Sonderausgabenabzug. Anders als die gesetzliche Rente ist sie kapitalgedeckt und privat. Die Kehrseite der Förderung ist die geringe Flexibilität, denn das Kapital wird ausschließlich als lebenslange Rente ausgezahlt und ist nicht kündbar oder vererbbar wie ein freies Depot.

Basisrente im Blaulicht-Kontext

Für gut verdienende Beamte und für Einsatzkräfte mit Nebeneinkünften kann die Basisrente die Steuerlast senken und gleichzeitig die Versorgung aufstocken. Ein weiterer Vorteil ist der Schutz vor Pfändung in der Ansparphase, was die Basisrente gerade für Selbständige mit schwankendem Einkommen attraktiv macht. Die Beiträge lassen sich flexibel als laufende Zahlung oder als jährlicher Einmalbeitrag leisten. Bei Blaulichtversichert ordnen wir sie immer im Verhältnis zur bestehenden Beamtenversorgung ein, damit nicht ein an sich gutes Produkt eine ohnehin solide Grundversorgung unnötig verdoppelt.

Verwandte Begriffe

  • Mindestversorgung, die Untergrenze der Beamtenversorgung als Bezugspunkt
  • Ruhegehalt, die Basis, die durch private Vorsorge ergänzt wird

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Quellen

ZuM GLOSSAR