Atemschutzgeräteträger

Wer als Feuerwehrkraft in ein verrauchtes Gebäude vorgeht, trägt ein umluftunabhängiges Atemschutzgerät auf dem Rücken. Atemschutzgeräteträger sind genau diese Einsatzkräfte: ausgebildete Feuerwehrleute, die unter Pressluftatmer im Innenangriff, bei der Menschenrettung oder bei Gefahrstoffeinsätzen arbeiten dürfen.

Die Funktion ist an strenge Voraussetzungen geknüpft. Dazu gehören eine bestandene Atemschutzausbildung, regelmäßige Übungsstrecken und vor allem eine ärztliche Eignungsuntersuchung, die G26.3-Tauglichkeit. Wer diese verliert, darf nicht mehr unter schwerem Atemschutz vorgehen.

Wovon sich der Begriff abgrenzt

Atemschutzgeräteträger ist nicht gleichbedeutend mit Feuerwehrangehöriger allgemein. Viele Mitglieder einer Wehr leisten wichtige Aufgaben an der Pumpe, in der Einsatzleitung oder im Gerätewart, ohne jemals unter Atemschutz zu gehen. Der Begriff beschreibt also eine spezielle, körperlich anspruchsvolle Funktion mit eigener Tauglichkeitsprüfung, nicht den Dienst an sich.

Was das in der Praxis bedeutet

Die G26.3-Untersuchung ist ein häufiger Auslöser für Absicherungsfragen. Fällt sie negativ aus, droht der Verlust dieser Funktion, bei hauptamtlichen Kräften bis hin zur Dienstunfähigkeit im erlernten Beruf. Auch ein Einsatzunfall unter Atemschutz kann gravierende Folgen haben. Als spezialisierter Makler für Einsatzkräfte kennt Blaulichtversichert diese Einsatzprofile und prüft, ob deine Verträge die typischen Feuerwehrrisiken sauber abbilden.

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Quellen

ZuM GLOSSAR