Ein Arbeitgeberwechsel ist ein Anlass, den Versicherungs- und Vorsorgeschutz zu überprüfen. Private Verträge laufen unverändert weiter, während arbeitgeberbezogene Bausteine neu geordnet werden müssen.
Wer den Überblick behält, vermeidet Lücken im Übergang.
Wovon der Anlass die Versicherung betrifft
Die private Berufsunfähigkeit ist personengebunden und bleibt bestehen, unabhängig vom Arbeitgeber. Anders die betriebliche Altersvorsorge, die beim Wechsel übertragen, beitragsfrei gestellt oder privat fortgeführt werden kann. Auch die Krankenversicherung kann betroffen sein, etwa beim Wechsel über oder unter die Versicherungspflichtgrenze. Wer in den öffentlichen Dienst wechselt, klärt zusätzlich die Zusatzversorgung.
Arbeitgeberwechsel im Blaulicht-Kontext
Beim Wechsel zwischen Hilfsorganisationen, Kliniken oder kommunalen Trägern geht im Trubel oft die bAV-Übertragung unter. Bei Blaulichtversichert prüfen wir mit angestellten Einsatz- und Pflegekräften, welche Verträge mitgehen und welche neu aufgesetzt werden, und ob sich über die Nachversicherungsgarantie der BU-Schutz an das neue Gehalt anpassen lässt.
Verwandte Begriffe
- bAV (betriebliche Altersvorsorge), die beim Wechsel zu klären ist
- Nachversicherungsgarantie, zur Anpassung der BU
- Berufsunfähigkeit (BU), die unabhängig vom Arbeitgeber bleibt
- Angestellte im Blaulicht: der Leitfaden, der Cluster-Leitfaden
- Reihenfolge bei DU, BU und Vorsorge für Einsatzkräfte, Bausteine ordnen
- Spezialisierte Beratung für Einsatzkräfte durch Makler, Begleitung im Übergang
Quellen
- BaFin – Berufsunfähigkeitsversicherung
- Verbraucherzentrale – Geld und Versicherungen
- BMAS – Rente und Altersvorsorge
- Blaulichtversichert – Versicherungsmakler für Einsatzkräfte