Ambulante Pflege

Pflegebedürftige Menschen in ihrer eigenen Wohnung versorgen, statt sie in ein Heim zu verlegen: Das ist der Kern der ambulanten Pflege. Ein Pflegedienst kommt zu festen Zeiten ins Zuhause und übernimmt Körperpflege, medizinische Behandlungspflege, Hilfe im Haushalt oder die Begleitung durch den Tag.

Rechtlich knüpft die ambulante Pflege an einen anerkannten Pflegegrad an. Über das SGB XI finanziert die Pflegeversicherung Pflegesachleistungen oder ein Pflegegeld, mit dem Angehörige und Dienste die Versorgung organisieren. Geleistet wird die Arbeit überwiegend von einer examinierten Pflegefachkraft und ihrem Team.

Wovon sich der Begriff abgrenzt

Der Gegenbegriff ist die stationäre Pflege. Dort lebt der pflegebedürftige Mensch dauerhaft in einer Einrichtung, die Versorgung läuft rund um die Uhr unter einem Dach. Ambulant heißt dagegen: Die Pflegekraft bewegt sich, fährt von Klient zu Klient, arbeitet allein in fremden Wohnungen und unter wechselnden Bedingungen. Daneben steht die teilstationäre Pflege, etwa die Tagespflege, als Mischform.

Was das in der Praxis bedeutet

Gerade die ambulante Pflege bringt ein hohes körperliches Risiko mit sich. Heben ohne Hilfsmittel, Zeitdruck zwischen Touren und Fahrten bei jedem Wetter belasten Rücken und Gelenke. Versicherer ordnen Pflegeberufe deshalb einer ungünstigen Risikoklasse für die BU zu, was sich auf den Beitrag auswirkt. Als auf Einsatzkräfte und Pflegeberufe spezialisierter Makler kennt Blaulichtversichert die Tarife, die diese Tätigkeit fair bewerten, und prüft vorab anonym, welcher Anbieter passt.

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Quellen

ZuM GLOSSAR