Mit dem Alter steigen die Gesundheitskosten, das gilt für jeden Menschen. Damit dein Beitrag in der privaten Krankenversicherung im Ruhestand nicht ungebremst nach oben klettert, spart der Versicherer einen Teil deiner Beiträge an. Dieses angesparte Kapital heißt Alterungsrückstellung.
In jungen Jahren zahlst du dabei mehr ein, als für deine tatsächlichen Behandlungen nötig wäre. Der Überschuss wird verzinst zurückgelegt und später eingesetzt, um die im Alter höheren Kosten teilweise auszugleichen. So bleibt der Beitrag über die Jahre kalkulierbarer, auch wenn er nie vollständig eingefroren ist.
Wovon sich der Begriff abgrenzt
Die Alterungsrückstellung gehört zum Anwartschaftsdeckungsverfahren der privaten Versicherung. Sie unterscheidet sich grundlegend vom Umlageverfahren der gesetzlichen Krankenkasse, bei dem die laufenden Beiträge der Jüngeren direkt die Ausgaben der Älteren decken und nichts individuell angespart wird. In der PKV wird das Kapital dagegen für jeden Versicherten kalkuliert und mitgeführt. Wechselst du den Anbieter, kann ein gesetzlich definierter Übertragungswert mitgenommen werden, der Rest verbleibt im alten Vertrag.
Alterungsrückstellung im Blaulicht-Kontext
Für Beamtinnen und Beamte mit Beihilfeanspruch zählt die Alterungsrückstellung doppelt. Da nur der private Restkostentarif versichert wird, fällt die Rückstellung auf einen kleineren Beitragsanteil an, der Effekt im Alter bleibt aber spürbar. Wer früh in einen passenden Tarif einsteigt, profitiert über die Jahre stärker. Als spezialisierter Makler für Einsatzkräfte vergleicht Blaulichtversichert, welche Tarife eine solide Kalkulation und faire Beiträge im Ruhestand bieten.
Verwandte Begriffe
- Beihilfe, staatlicher Kostenanteil, der den privat zu versichernden Restbetrag verkleinert
- Restkostentarif, PKV-Tarif, der nur den von der Beihilfe nicht gedeckten Anteil absichert
- Beihilfesatz, Prozentsatz, der bestimmt, wie viel der Dienstherr übernimmt
- Vorsorge-Leitfaden für Beamte, Überblick über Absicherung und Altersvorsorge im öffentlichen Dienst
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Quellen
- VAG – Versicherungsaufsichtsgesetz
- VVG – Versicherungsvertragsgesetz
- Verbraucherzentrale – Geld und Versicherungen
- Blaulichtversichert – Versicherungsmakler für Einsatzkräfte