Alimentationsprinzip

Das Alimentationsprinzip ist ein hergebrachter Grundsatz des Berufsbeamtentums, der den Dienstherrn verpflichtet, dich als Beamten und deine Familie lebenslang angemessen zu versorgen. Es umfasst sowohl die Besoldung im aktiven Dienst als auch die Versorgung im Ruhestand.

Der Anspruch folgt aus Artikel 33 Absatz 5 des Grundgesetzes und gilt als Gegenstück zur lebenslangen Treuepflicht des Beamten.

Wovon sich das Alimentationsprinzip abgrenzt

Anders als ein Arbeitsentgelt nach Tarifvertrag ist die Alimentation kein Lohn für geleistete Arbeit, sondern eine amtsangemessene Versorgung, die unabhängig von der konkreten Arbeitsleistung gewährt wird. Sie soll dir einen Lebensunterhalt sichern, der dem Rang deines Amtes entspricht. Vom Fürsorgeprinzip unterscheidet sie sich dadurch, dass dieses die allgemeine Schutzpflicht des Dienstherrn beschreibt, während das Alimentationsprinzip konkret die finanzielle Versorgung meint. Vom Treueprinzip grenzt es sich als dessen Gegenstück ab, denn der Treuepflicht des Beamten steht die Alimentationspflicht des Dienstherrn gegenüber.

Das Alimentationsprinzip im Blaulicht-Kontext

Viele Einsatzkräfte verlassen sich darauf, dass die Alimentation jede Lebenslage abdeckt. Tatsächlich sichert sie zwar eine amtsangemessene Grundversorgung, schließt aber Lücken bei vorzeitiger Dienstunfähigkeit oder bei Hinterbliebenen nicht vollständig. Bei Blaulichtversichert ordnen wir in der Beratung ein, wo die staatliche Versorgung greift und wo private Bausteine sinnvoll ergänzen, etwa wenn das Ruhegehalt unter dem zuletzt gewohnten Nettoeinkommen liegt.

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Quellen

ZuM GLOSSAR