Bei zweiter Ehe bleiben Versorgungsanrechte aus erster Ehe (durch Versorgungsausgleich übertragen) bestehen – neue Ehe begründet neue Ansprüche für Hinterbliebene. Was das für Versorgung und Hinterbliebenenrente bedeutet, skizziert dieser Artikel.
Zweite Ehe – Versorgung und Versorgungsausgleich
Das Wichtigste in Kürze
• Versorgungsausgleich 1. Ehe : Der aus erster Scheidung übertragene Anteil (an Ex-Partner) bleibt wirksam – zweite Heirat ändert daran nichts. Eigene Versorgung = Ruhegehalt minus ggf. bereits übertragene Anrechte.
• Hinterbliebenenrente (2. Ehe) : Bei Tod des Beamten hat zweite Ehepartnerin bzw. zweiter Ehepartner Anspruch auf Witwen-/Witwerrente – Höhe und Voraussetzungen (z. B. Ehedauer) landesrechtlich. Erste Ehepartnerin/er erhält weiter den ausgeglichenen Anteil aus Versorgungsausgleich.
• Risikoleben : Begünstigte bei zweiter Ehe anpassen – oft neue Ehepartner/in. Testament aktualisieren. Praxishinweis: Versorgungsträger oder Personalstelle zu konkreter Höhe Witwen-/Witwerrente in zweiter Ehe befragen – Ehedauer und Anrechte aus erster Ehe einrechnen.
• Kinder : Waisenrente für Kinder aus erster und zweiter Ehe – Anspruch unabhängig von Ehe der Eltern.
Fazit
Zweite Ehe: Versorgungsausgleich aus 1. Ehe bleibt. Witwen-/Witwerrente für 2. Ehepartner bei Tod. Risikoleben und Testament anpassen. Weitere Fachartikel: Blaulichtversichert Blog.
Quellen und weiterführende Informationen
Die folgenden Links führen zu offiziellen bzw. anerkannten Quellen und – am Ende – zu unserem Beratungsangebot für Einsatzkräfte.