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Zweite Ehe – Versorgung und Versorgungsausgleich

20.02.2026 |Allgemein

Bei zweiter Ehe bleiben Versorgungsanrechte aus erster Ehe (durch Versorgungsausgleich übertragen) bestehenneue Ehe begründet neue Ansprüche für Hinterbliebene. Was das für Versorgung und Hinterbliebenenrente bedeutet, skizziert dieser Artikel.

Das Wichtigste in Kürze

Versorgungsausgleich 1. Ehe : Der aus erster Scheidung übertragene Anteil (an Ex-Partner) bleibt wirksamzweite Heirat ändert daran nichts. Eigene Versorgung = Ruhegehalt minus ggf. bereits übertragene Anrechte.

Hinterbliebenenrente (2. Ehe) : Bei Tod des Beamten hat zweite Ehepartnerin bzw. zweiter Ehepartner Anspruch auf Witwen-/WitwerrenteHöhe und Voraussetzungen (z. B. Ehedauer) landesrechtlich. Erste Ehepartnerin/er erhält weiter den ausgeglichenen Anteil aus Versorgungsausgleich.

Risikoleben : Begünstigte bei zweiter Ehe anpassen – oft neue Ehepartner/in. Testament aktualisieren. Praxishinweis: Versorgungsträger oder Personalstelle zu konkreter Höhe Witwen-/Witwerrente in zweiter Ehe befragen – Ehedauer und Anrechte aus erster Ehe einrechnen.

Kinder : Waisenrente für Kinder aus erster und zweiter Ehe – Anspruch unabhängig von Ehe der Eltern.

Fazit

Zweite Ehe: Versorgungsausgleich aus 1. Ehe bleibt. Witwen-/Witwerrente für 2. Ehepartner bei Tod. Risikoleben und Testament anpassen. Weitere Fachartikel: Blaulichtversichert Blog.

Quellen und weiterführende Informationen

Die folgenden Links führen zu offiziellen bzw. anerkannten Quellen und – am Ende – zu unserem Beratungsangebot für Einsatzkräfte.

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