Angestellte im öffentlichen Dienst (z. B. Rettungsdienst, Klinik, Verwaltung) haben oft Zusatzversorgung (z. B. VBL – Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder). Was sie leistet und wie sie die BU/DU-Planung beeinflusst, skizziert dieser Artikel.
Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst
Das Wichtigste in Kürze
• Was ist Zusatzversorgung : Betriebliche Altersversorgung für Angestellte im öffentlichen Dienst – ergänzt die gesetzliche Rente. Beiträge von Arbeitgeber und Arbeitnehmer; Leistung im Alter (Rente) oder bei Erwerbsminderung (teils reduziert oder Wartezeiten). Konkret bei VBL oder landespezifischen Zusatzversorgungsträgern nachfragen.
• Bei BU/DU : Bei Berufsunfähigkeit oder Erwerbsminderung kann die Zusatzversorgung eine Rente oder Abfindung leisten – oft niedriger als bei Altersrente oder erst nach Wartezeiten. Lücke (Ziel-Netto minus gesetzliche Rente minus Zusatzversorgung bei BU) berechnen – private BU/DU schließt die Restlücke.
• Nicht verwechseln mit DU (Beamte) : Beamte haben keine VBL, sondern Beamtenversorgung. Angestellte haben gesetzliche Rente + Zusatzversorgung – keine beamtenrechtliche Versorgung. Private BU für Angestellte ist zentral.
• Praxishinweis : Höhe der Zusatzversorgung bei BU/EM beim Arbeitgeber oder VBL erfragen – dann Lücke für private BU genau berechnen.
Fazit
Zusatzversorgung (öD): Ergänzung zur gesetzlichen Rente für Angestellte. Bei BU/EM teils gering oder spät – private BU zentral. Lücke inkl. Zusatzversorgung berechnen. Weitere Fachartikel: Blaulichtversichert Blog.
Quellen und weiterführende Informationen
Die folgenden Links führen zu offiziellen bzw. anerkannten Quellen und – am Ende – zu unserem Beratungsangebot für Einsatzkräfte.