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Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst

20.02.2026 |Allgemein

Angestellte im öffentlichen Dienst (z. B. Rettungsdienst, Klinik, Verwaltung) haben oft Zusatzversorgung (z. B. VBL – Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder). Was sie leistet und wie sie die BU/DU-Planung beeinflusst, skizziert dieser Artikel.

Das Wichtigste in Kürze

Was ist Zusatzversorgung : Betriebliche Altersversorgung für Angestellte im öffentlichen Dienst – ergänzt die gesetzliche Rente. Beiträge von Arbeitgeber und Arbeitnehmer; Leistung im Alter (Rente) oder bei Erwerbsminderung (teils reduziert oder Wartezeiten). Konkret bei VBL oder landespezifischen Zusatzversorgungsträgern nachfragen.

Bei BU/DU : Bei Berufsunfähigkeit oder Erwerbsminderung kann die Zusatzversorgung eine Rente oder Abfindung leisten – oft niedriger als bei Altersrente oder erst nach Wartezeiten. Lücke (Ziel-Netto minus gesetzliche Rente minus Zusatzversorgung bei BU) berechnenprivate BU/DU schließt die Restlücke.

Nicht verwechseln mit DU (Beamte) : Beamte haben keine VBL, sondern Beamtenversorgung. Angestellte haben gesetzliche Rente + Zusatzversorgungkeine beamtenrechtliche Versorgung. Private BU für Angestellte ist zentral.

Praxishinweis : Höhe der Zusatzversorgung bei BU/EM beim Arbeitgeber oder VBL erfragen – dann Lücke für private BU genau berechnen.

Fazit

Zusatzversorgung (öD): Ergänzung zur gesetzlichen Rente für Angestellte. Bei BU/EM teils gering oder spätprivate BU zentral. Lücke inkl. Zusatzversorgung berechnen. Weitere Fachartikel: Blaulichtversichert Blog.

Quellen und weiterführende Informationen

Die folgenden Links führen zu offiziellen bzw. anerkannten Quellen und – am Ende – zu unserem Beratungsangebot für Einsatzkräfte.

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