Nach der Elternzeit zurück in den Beruf: Für Beamtinnen und Beamte sowie Angestellte im öffentlichen Dienst bedeutet der Wiedereinstieg nicht nur organisatorische Schritte, sondern auch die Prüfung der Versicherungen. DU, BU, Beihilfe, Altersvorsorge und ggf. Rechtsschutz können sich durch Teilzeit, Gehaltsänderung oder neue Familienkonstellation verändert haben. Dieser Artikel gibt einen Überblick, welche Versicherungen Sie beim Wiedereinstieg nach Elternzeit prüfen und anpassen sollten.
Wiedereinstieg nach Elternzeit: Versicherungen anpassen
Das Wichtigste in Kürze
• DU/BU : Bei Teilzeit-Wiedereinstieg kann die vereinbarte Rente noch passen; bei Gehaltserhöhung oder Rückkehr in Vollzeit lohnt die Nachversicherung (ohne erneute Gesundheitsprüfung), um die Absicherung an das höhere Einkommen anzupassen.
• Beihilfe und PKV : Kinder können in die Beihilfe einbezogen werden; nach Wiedereinstieg die Beihilfefähigkeit (Arbeitsentgelt, Familienstand) prüfen und Restkostenversicherung ggf. für Kind/Kinder erweitern.
• Altersvorsorge : Riester, betriebliche Altersversorgung (z. B. VBL) und Beamtenversorgung laufen weiter; bei reduzierter Teilzeit prüfen, ob Nachzahlungen oder Zuschüsse (z. B. Arbeitgeberanteil VBL) optimal genutzt werden.
• Rechtsschutz und andere Sparten : Familienrechtsschutz bleibt relevant; Berufsrechtsschutz für den Dienst sollte mit der wiederaufgenommenen Tätigkeit übereinstimmen – Verträge auf Aktualität prüfen.
DU und BU beim Wiedereinstieg
Während der Elternzeit bleibt die Dienstunfähigkeits- oder Berufsunfähigkeitsversicherung in der Regel bestehen; die Rente ist vertraglich festgelegt. Nach dem Wiedereinstieg kann sich Ihr Einkommen und damit Ihr Eigenbedarf geändert haben: Wer in Vollzeit zurückgeht oder Beförderung erhält, sollte die Nachversicherungsoption nutzen, um die versicherte Rente zu erhöhen – ohne erneute Gesundheitsprüfung. Wer in Teilzeit bleibt, prüft, ob die bestehende DU/BU-Rente für den gewünschten Lebensstandard bei Leistungsfall ausreicht; gegebenenfalls kann eine spätere Anhebung (wenn wieder Vollzeit) geplant werden.
Beihilfe, PKV und Altersvorsorge
Beihilfeberechtigung hängt vom Dienstverhältnis und Einkommen ab; nach Elternzeit gelten dieselben Regeln – bei Teilzeit kann die Beihilfefähigkeit erhalten bleiben. Kinder sind unter bestimmten Voraussetzungen beihilfefähig; die Restkosten-PKV für die Familie sollte darauf abgestimmt sein. Bei betrieblicher Altersversorgung (z. B. VBL) zahlen Sie und ggf. der Arbeitgeber weiter; in Teilzeit können Beiträge reduziert sein – prüfen Sie, ob Freiwilligzahlungen oder spätere Aufstockung sinnvoll sind. Riester und Rürup laufen weiter; Kinderzulagen beachten und Verträge auf aktuelle Familienkonstellation prüfen.
Fazit
Beim Wiedereinstieg nach Elternzeit sollten Sie DU/BU, Beihilfe/PKV, Altersvorsorge und Rechtsschutz prüfen und an die neue Arbeitszeit sowie an Gehalt und Familie anpassen. Nachversicherung bei DU/BU und optimale Nutzung von Beihilfe und Vorsorge sichern Sie langfristig ab. Weitere Fachartikel: Blaulichtversichert Blog.