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Wechsel zwischen Bundesland oder Dienstherr

20.02.2026 |Allgemein

Wechsel des Dienstherrn (z. B. anderes Bundesland, Bund → Land) betrifft Versorgung, Beihilfe und HeilfürsorgeDienstzeiten werden angerechnet, Leistungen können sich ändern. Dieser Artikel skizziert die Folgen.

Das Wichtigste in Kürze

Versorgung : Dienstzeiten beim alten Dienstherrn werden beim neuen angerechnet (Übertrag/Anrechnung nach BeamtVG bzw. Landesrecht). Ruhegehalt wird aus gesamter Dienstzeit und letzter Besoldung berechnet – Details beim neuen Versorgungsträger erfragen.

Beihilfe/Heilfürsorge : Beihilfe ist landesrechtlichProzentsatz und Regeln können im neuen Land anders sein. Heilfürsorge (Polizei/Feuerwehr) nicht überall – Option prüfen. PKV-Vertrag anpassen (ggf. Beamtentarif des neuen Landes, Restkosten).

DU und private Verträge : Private DU bleibt bestehenDienstherr wechselt, Versicherung nicht. Beitrag und Rente an neue Besoldung anpassen (Nachversicherung, wenn Beförderung mit Wechsel). Risikoleben, Rechtsschutzkeine Änderung nötig, außer Adresse/Arbeitgeber.

Praxishinweis : Vor Wechsel schriftlich bei altem und neuem Dienstherrn Versorgung und Beihilfe klären – Übertrag und Anrechnung dokumentieren.

Fazit

Wechsel Dienstherr: Versorgung – Zeiten angerechnet. Beihilfe/Heilfürsorgeneues Land prüfen. PKV und DU anpassen. Vorher klären. Weitere Fachartikel: Blaulichtversichert Blog.

Quellen und weiterführende Informationen

Die folgenden Links führen zu offiziellen bzw. anerkannten Quellen und – am Ende – zu unserem Beratungsangebot für Einsatzkräfte.

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