Wechsel des Dienstherrn (z. B. anderes Bundesland, Bund → Land) betrifft Versorgung, Beihilfe und Heilfürsorge – Dienstzeiten werden angerechnet, Leistungen können sich ändern. Dieser Artikel skizziert die Folgen.
Wechsel zwischen Bundesland oder Dienstherr
Das Wichtigste in Kürze
• Versorgung : Dienstzeiten beim alten Dienstherrn werden beim neuen angerechnet (Übertrag/Anrechnung nach BeamtVG bzw. Landesrecht). Ruhegehalt wird aus gesamter Dienstzeit und letzter Besoldung berechnet – Details beim neuen Versorgungsträger erfragen.
• Beihilfe/Heilfürsorge : Beihilfe ist landesrechtlich – Prozentsatz und Regeln können im neuen Land anders sein. Heilfürsorge (Polizei/Feuerwehr) nicht überall – Option prüfen. PKV-Vertrag anpassen (ggf. Beamtentarif des neuen Landes, Restkosten).
• DU und private Verträge : Private DU bleibt bestehen – Dienstherr wechselt, Versicherung nicht. Beitrag und Rente an neue Besoldung anpassen (Nachversicherung, wenn Beförderung mit Wechsel). Risikoleben, Rechtsschutz – keine Änderung nötig, außer Adresse/Arbeitgeber.
• Praxishinweis : Vor Wechsel schriftlich bei altem und neuem Dienstherrn Versorgung und Beihilfe klären – Übertrag und Anrechnung dokumentieren.
Fazit
Wechsel Dienstherr: Versorgung – Zeiten angerechnet. Beihilfe/Heilfürsorge – neues Land prüfen. PKV und DU anpassen. Vorher klären. Weitere Fachartikel: Blaulichtversichert Blog.
Quellen und weiterführende Informationen
Die folgenden Links führen zu offiziellen bzw. anerkannten Quellen und – am Ende – zu unserem Beratungsangebot für Einsatzkräfte.