Wechsel in die Privatwirtschaft – was mit Versorgung passiert

20.02.2026 |Allgemein

Wechsel in die Privatwirtschaft bedeutet Ausscheiden aus dem Beamtenverhältnis – Versorgung wird nicht „verfallen“, aber Anwartschaft und Übertragung sind geregelt. Dieser Artikel skizziert, was mit der Versorgung passiert.

Das Wichtigste in Kürze

• Anwartschaft : Die erworbenen Versorgungsanrechte (Dienstzeiten) bleiben als Ruhegehaltsanwartschaft erhalten – Sie erhalten später (ab Regelaltersgrenze) eine anteilige Pension aus der Beamtenversorgung. Höhe abhängig von Dienstjahren und letzter Besoldung – Versorgungsträger berechnet.

• Übertragung : Statt Anwartschaft kann Übertragung in gesetzliche Rentenversicherung oder Kapital möglich sein (Übertragungswert) – Antrag beim Versorgungsträger, Fristen beachten. Folge: Keine spätere Beamtenpension aus diesen Zeiten, dafür Rente oder Kapital.

• DU : Private DU endet mit Beamtenverhältnis (kein DU-Risiko mehr als Angestellter). BU für neuen Beruf in der Privatwirtschaft abschließen – Verzicht auf abstrakte Verweisung, Tätigkeitsbild anpassen.

• PKV : Beihilfe entfällt – Vollversicherung (PKV oder GKV) nötig. Anwartschaft in PKV kann Wiedereintritt ohne Gesundheitsprüfung sichern. Praxishinweis: Vor Wechsel Versorgungsträger und Versicherungen klären – Übertragung vs. Anwartschaft durchrechnen.

Fazit

Wechsel Privatwirtschaft: Anwartschaft oder Übertragung – Versorgungsträger fragen. DU endet, BU neu. PKV/GKV regeln. Weitere Fachartikel: Blaulichtversichert Blog.

Quellen und weiterführende Informationen

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