Wechsel in die Privatwirtschaft bedeutet Ausscheiden aus dem Beamtenverhältnis – Versorgung wird nicht „verfallen“, aber Anwartschaft und Übertragung sind geregelt. Dieser Artikel skizziert, was mit der Versorgung passiert.
Wechsel in die Privatwirtschaft – was mit Versorgung passiert
Das Wichtigste in Kürze
• Anwartschaft : Die erworbenen Versorgungsanrechte (Dienstzeiten) bleiben als Ruhegehaltsanwartschaft erhalten – Sie erhalten später (ab Regelaltersgrenze) eine anteilige Pension aus der Beamtenversorgung. Höhe abhängig von Dienstjahren und letzter Besoldung – Versorgungsträger berechnet.
• Übertragung : Statt Anwartschaft kann Übertragung in gesetzliche Rentenversicherung oder Kapital möglich sein (Übertragungswert) – Antrag beim Versorgungsträger, Fristen beachten. Folge: Keine spätere Beamtenpension aus diesen Zeiten, dafür Rente oder Kapital.
• DU : Private DU endet mit Beamtenverhältnis (kein DU-Risiko mehr als Angestellter). BU für neuen Beruf in der Privatwirtschaft abschließen – Verzicht auf abstrakte Verweisung, Tätigkeitsbild anpassen.
• PKV : Beihilfe entfällt – Vollversicherung (PKV oder GKV) nötig. Anwartschaft in PKV kann Wiedereintritt ohne Gesundheitsprüfung sichern. Praxishinweis: Vor Wechsel Versorgungsträger und Versicherungen klären – Übertragung vs. Anwartschaft durchrechnen.
Fazit
Wechsel Privatwirtschaft: Anwartschaft oder Übertragung – Versorgungsträger fragen. DU endet, BU neu. PKV/GKV regeln. Weitere Fachartikel: Blaulichtversichert Blog.
Quellen und weiterführende Informationen
Die folgenden Links führen zu offiziellen bzw. anerkannten Quellen und – am Ende – zu unserem Beratungsangebot für Einsatzkräfte.