fbpx

Wechsel in die Privatwirtschaft – was mit Versorgung passiert

20.02.2026 |Allgemein

Wechsel in die Privatwirtschaft bedeutet Ausscheiden aus dem BeamtenverhältnisVersorgung wird nicht „verfallen“, aber Anwartschaft und Übertragung sind geregelt. Dieser Artikel skizziert, was mit der Versorgung passiert.

Das Wichtigste in Kürze

Anwartschaft : Die erworbenen Versorgungsanrechte (Dienstzeiten) bleiben als Ruhegehaltsanwartschaft erhalten – Sie erhalten später (ab Regelaltersgrenze) eine anteilige Pension aus der Beamtenversorgung. Höhe abhängig von Dienstjahren und letzter Besoldung – Versorgungsträger berechnet.

Übertragung : Statt Anwartschaft kann Übertragung in gesetzliche Rentenversicherung oder Kapital möglich sein (Übertragungswert) – Antrag beim Versorgungsträger, Fristen beachten. Folge: Keine spätere Beamtenpension aus diesen Zeiten, dafür Rente oder Kapital.

DU : Private DU endet mit Beamtenverhältnis (kein DU-Risiko mehr als Angestellter). BU für neuen Beruf in der Privatwirtschaft abschließenVerzicht auf abstrakte Verweisung, Tätigkeitsbild anpassen.

PKV : Beihilfe entfällt – Vollversicherung (PKV oder GKV) nötig. Anwartschaft in PKV kann Wiedereintritt ohne Gesundheitsprüfung sichern. Praxishinweis: Vor Wechsel Versorgungsträger und Versicherungen klären – Übertragung vs. Anwartschaft durchrechnen.

Fazit

Wechsel Privatwirtschaft: Anwartschaft oder ÜbertragungVersorgungsträger fragen. DU endet, BU neu. PKV/GKV regeln. Weitere Fachartikel: Blaulichtversichert Blog.

Quellen und weiterführende Informationen

Die folgenden Links führen zu offiziellen bzw. anerkannten Quellen und – am Ende – zu unserem Beratungsangebot für Einsatzkräfte.

Dein Weg zur besten Versicherung

    Schritt 1: Wähle deine Berufsgruppe












    Schritt 2: Bitte gib deine Daten an, über die wir dich erreichen können.

    Blaulichtversichert 3515 Bewertungen auf ProvenExpert.com