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Wechsel GKV → PKV: Wann und wie?

20.02.2026 |Allgemein

Ein Wechsel von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) in die private Krankenversicherung (PKV) ist nur möglich, wenn Sie nicht in der GKV versicherungspflichtig sind. Das ist in der Regel der Fall, wenn Ihr Bruttoarbeitsentgelt über der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt (2025 ca. 69.300 Euro/Jahr). Dann können Sie sich für die PKV entscheiden – mit Folgen für Beitrag, Leistung und späteren Rückwechsel. Dieser Artikel erklärt Voraussetzungen, Ablauf und was Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst beachten sollten.

Das Wichtigste in Kürze

Voraussetzung: Sie sind nicht versicherungspflichtig in der GKV (Einkommen über der Jahresarbeitsentgeltgrenze) oder Sie scheiden aus der Versicherungspflicht aus (z. B. Ende des Arbeitsverhältnisses). Dann haben Sie ein Wahlrecht zwischen freiwilliger GKV und PKV.

Ablauf: PKV-Antrag stellen (mit Gesundheitsprüfung), bei Annahme die GKV kündigen – Kündigung zum Monatsende, damit ab dem Folgemonat die PKV greift. Keine Lücke lassen.

Rückwechsel von PKV zurück in die GKV ist nur unter engen Voraussetzungen möglich (z. B. unter die Versicherungspflichtgrenze fallen, Alter unter 55 und zuvor mind. 12 Monate in der GKV) – der Wechsel in die PKV ist daher langfristig zu denken.

• Für Einsatzkräfte: Bei Verbeamtung wechseln Sie aus der GKV in die Heilfürsorge (Beihilfe + Restkostenversicherung), nicht „in die PKV“ im Sinne einer Voll-PKV – die gleichen Fristen und Gesundheitsfragen können aber relevant sein (z. B. bei Anwartschaft oder späterem Wechsel).

Wann Sie aus der GKV in die PKV wechseln können

Sie können in die PKV wechseln, wenn Sie nicht versicherungspflichtig sind. Das gilt typischerweise, wenn Ihr Bruttoarbeitsentgelt in einem Kalenderjahr die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschreitet (jährlich neu festgelegt). In dem Jahr, in dem Sie die Grenze erstmals überschreiten, können Sie sich für die PKV entscheiden; Sie müssen dann die GKV kündigen und bei einer PKV antragen. Wichtig: Wer einmal in der GKV versicherungspflichtig war und unter der Grenze bleibt, hat kein Wahlrecht – er bleibt in der GKV. Wer die Grenze überschreitet und nicht innerhalb der gesetzlichen Frist (in der Regel bis zum Ablauf des dritten Monats nach Eintritt der Nicht-Mehr-Pflicht) in die PKV wechselt, bleibt freiwillig in der GKV und kann später nur noch wechseln, wenn er erneut die Voraussetzungen für ein Wahlrecht erfüllt (z. B. erneutes Überschreiten der Grenze nach vorheriger Unterschreitung).

Ablauf: Antrag, Gesundheitsprüfung, Kündigung

Schritt 1: Bei einem oder mehreren PKV-Versicherern einen Antrag stellen. Die PKV verlangt eine Gesundheitsprüfung (Fragebogen, ggf. Ärztliche Berichte). Bei Vorerkrankungen können Zuschläge, Leistungsausschlüsse oder Ablehnung folgen. Schritt 2: Nach Annahme des Antrags die GKV kündigen. Die Kündigung muss zum Monatsende erfolgen; die PKV beginnt in der Regel zum ersten Tag des Folgemonats. So entsteht keine Versorgungslücke. Schritt 3: Der neue PKV-Vertrag läuft; die GKV-Mitgliedschaft endet. Praxishinweis: Die GKV erst kündigen, wenn die PKV den Vertrag bestätigt hat – sonst riskieren Sie eine Lücke, falls die PKV doch noch ablehnt.

Rückwechsel GKV ← PKV: nur unter engen Bedingungen

Ein späterer Wechsel zurück in die GKV ist nur möglich, wenn Sie wieder versicherungspflichtig werden (z. B. Einkommen fällt unter die Jahresarbeitsentgeltgrenze, Alter unter 55, und Sie waren in den letzten 5 Jahren mindestens 12 Monate in der GKV pflichtversichert) oder in anderen gesetzlich definierten Ausnahmefällen. Wer mit 50 in die PKV wechselt und mit 60 in Teilzeit geht, hat nicht automatisch wieder Anspruch auf die GKV. Daher: Wechsel in die PKV nur, wenn Sie die Langfristigkeit (Beitrag im Alter, Familie, Gesundheit) durchdacht haben.

Fazit

Wechsel GKV → PKV nur ohne Versicherungspflicht (Einkommen über Jahresarbeitsentgeltgrenze). Ablauf: PKV-Antrag mit Gesundheitsprüfung, bei Annahme GKV kündigen zum Monatsende, PKV startet nahtlos. Rückwechsel in die GKV ist später nur unter engen Voraussetzungen möglich – die Entscheidung ist langfristig. Weitere Fachartikel: Blaulichtversichert Blog.

Quellen und weiterführende Informationen

Die folgenden Links führen zu offiziellen bzw. anerkannten Quellen und – am Ende – zu unserem Beratungsangebot für Einsatzkräfte.

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