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Was passiert steuerlich im Ruhestand – die unterschätzte Perspektive

20.02.2026 |Allgemein

Viele planen ihre Förderung (Riester, bAV, Basisrente) nach der Steuerersparnis in der Ansparphase – und übersehen, was im Ruhestand passiert: Versorgung, Riester-Rente, bAV-Rente und Basisrente addieren sich und werden besteuert (Ertragsanteile). Die Gesamtsteuer und ggf. KV können höher sein als erwartet. Dieser Artikel schärft die steuerliche Ruhestandsperspektive für Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst.

Das Wichtigste in Kürze

Alles addiert: Versorgung (Beamte) oder gesetzliche Rente + Riester + bAV + Basisrente = zu versteuerndes Einkommen. Jede zusätzliche Rente erhöht den Grenzsteuersatz – die letzte Euro Rente wird stark besteuert. KV/PV: Renten sind beitragspflichtig (GKV) bzw. erhöhen bei Beihilfe/PKV die Beiträge.

Ertragsanteil: Riester-, bAV- und Basisrente unterliegen der Ertragsanteilbesteuerung – nur ein Teil ist jährlich steuerpflichtig. Trotzdem: Mehr Einkünfte = mehr Steuer. Wer nur die Ansparphase (Steuerersparnis) sieht und die Auszahlphase ignoriert, überschätzt das Netto im Alter.

Planung: Vor dem Ruhestand ein Steuerszenario durchrechnen: Versorgung + alle Renten, Ertragsanteile, Grenzsteuersatz. So sehen Sie, ob die Kombination noch passt oder ob Sie z. B. Riester oder bAV zeitlich gestaffelt auszahlen sollten.

• Für Einsatzkräfte: Heilfürsorge, PKV und GKV-Optionen langfristig mitdenken; Förderungen aufeinander abstimmen, damit im Ruhestand Netto und Abgaben planbar bleiben.

Ertragsanteil und Planung im Ruhestand

Versorgung (Beamte) oder gesetzliche Rente plus Riester, bAV und Basisrente ergeben das zu versteuernde Einkommen; jede zusätzliche Rente erhöht den Grenzsteuersatz. Riester-, bAV- und Basisrente unterliegen der Ertragsanteilbesteuerung – nur ein Teil ist jährlich steuerpflichtig. Vor dem Ruhestand ein Steuerszenario durchrechnen: Versorgung + alle Renten, Ertragsanteile, Grenzsteuersatz – so sehen Sie, ob die Kombination passt oder ob Sie z. B. Riester oder bAV zeitlich gestaffelt auszahlen sollten.

Kapitalauszahlung

Wenn Sie Riester oder bAV als Kapital statt Rente auszahlen lassen, fällt die Steuer in einem Jahr an – Progressionswirkung, oft hoher Grenzsteuersatz. Optimierung: Kapital in einem Jahr mit geringerem sonstigen Einkommen auszahlen (z. B. vor Start der vollen Versorgung). Das sollte früh geplant werden.

Fazit

Im Ruhestand: Alle Renten addieren sich, Steuer und KV steigen. Ertragsanteile und Gesamtnetto vorher durchrechnen – sonst unterschätzte Perspektive. Weitere Fachartikel: Blaulichtversichert Blog.

Quellen und weiterführende Informationen

Die folgenden Links führen zu offiziellen bzw. anerkannten Quellen und – am Ende – zu unserem Beratungsangebot für Einsatzkräfte.

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