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VWL Kündigung – Folgen und Alternativen

20.02.2026 |Allgemein

Wenn Sie Ihren VWL-Vertrag vor Ablauf der 7-Jahres-Frist kündigen, wird das Guthaben in der Regel ausgezahlt – und unterliegt dann oft der Besteuerung (sonstige Einkünfte) sowie ggf. dem Sozialversicherungsbeitrag. Zudem können Sie Wohnbauprämien verlieren. Dieser Artikel erklärt die Folgen einer VWL-Kündigung und welche Alternativen Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst haben.

Das Wichtigste in Kürze

Vor Ablauf von 7 Jahren: Die Auszahlung aus dem VWL-Vertrag gilt als vorzeitig und unterliegt in der Regel der Besteuerung (§ 20 EStG, sonstige Einkünfte) sowie ggf. der Sozialversicherung. Die Wohnbauprämie (beim Bausparer) muss oft zurückgezahlt werden, wenn der Vertrag vor Fristende endet.

Nach 7 Jahren: Auszahlung ist in der Regel steuer- und abgabenfrei – dann ist „Kündigung“ faktisch die geplante Auszahlung.

Alternativen zur Kündigung: Beitragspause (wenn vertraglich möglich), Eigenanteil reduzieren (nur Arbeitgeber zahlt weiter), Vertrag bis 7 Jahre durchhalten und dann auszahlen. Bei Arbeitgeberwechsel: Vertrag mitnehmen, damit die Frist weiterläuft.

• Für Einsatzkräfte: Vor Kündigung Steuerlast und Prämienrückzahlung durchrechnen; oft lohnt es sich, den Vertrag bis zur 7-Jahres-Frist zu behalten oder zu pausieren.

Steuerliche Folgen bei vorzeitiger Auszahlung

Wenn Sie den Vertrag vor Ablauf von 7 Jahren (seit erstem Arbeitgeberbeitrag) kündigen, wird das Guthaben als sonstige Einkünfte (§ 20 EStG) besteuert. Der Ertragsanteil (nicht der gesamte Betrag) unterliegt der Einkommensteuer; zudem kann die Auszahlung sozialversicherungspflichtig sein (Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung etc.), wenn Sie in einem Beschäftigungsverhältnis stehen. Die genaue Behandlung hängt vom Vertragstyp und vom Zeitpunkt ab. Ein Steuerberater oder die Lohnabrechnungsstelle kann die konkrete Belastung schätzen.

Wohnbauprämie zurückzahlen

Wenn Sie Wohnbauprämie für den Bausparvertrag erhalten haben und den Vertrag vor der vorgesehenen Nutzungsdauer (oder vor 7 Jahren) beenden, kann die Prämie zurückgefordert werden. Die genauen Bedingungen stehen in den Förderrichtlinien. Dann bleibt von der Auszahlung unter Umständen wenig übrig – Rückzahlung plus Steuer mindern das Netto-Guthaben erheblich.

Alternativen

Durchhalten: Wenn möglich, den Vertrag bis 7 Jahre laufen lassen und dann auszahlen – steuerfrei. Pause: Eigenanteil pausieren oder (wenn Arbeitgeber nicht mehr zahlt) Vertrag ruhen lassen, bis Sie wieder zahlen können – Frist kann weiterlaufen oder sich verlängern, je nach Vertrag. Arbeitgeberwechsel: Vertrag mitnehmen, damit keine vorzeitige Kündigung nötig ist. So vermeiden Sie Steuer und Prämienverlust.

Fazit

VWL vorzeitig kündigen: Oft Steuer und ggf. Wohnbauprämien-Rückzahlung. Alternativen: Bis 7 Jahre durchhalten, Pause, bei Wechsel Vertrag mitnehmen. Für Einsatzkräfte vor Kündigung Folgen und Netto-Ergebnis prüfen. Weitere Fachartikel: Blaulichtversichert Blog.

Quellen und weiterführende Informationen

Die folgenden Links führen zu offiziellen bzw. anerkannten Quellen und – am Ende – zu unserem Beratungsangebot für Einsatzkräfte.

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