Bei Arbeitslosigkeit, Elternzeit oder Einkommensausfall können Sie die Zahlung in den VWL-Vertrag vorübergehend einstellen – ob eine Beitragspause möglich ist, hängt vom Vertrag und vom Arbeitgeber ab. Wichtig: Während der Pause zahlt der Arbeitgeber oft keine VWL mehr; die 7-Jahres-Frist für die steuerfreie Auszahlung kann weiterlaufen oder unterbrochen werden. Dieser Artikel erklärt, wann eine VWL-Pause möglich ist und was Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst beachten sollten.
VWL-Beitragspause: Wann möglich?
Das Wichtigste in Kürze
• Pause bedeutet: Sie (und ggf. der Arbeitgeber) zahlen vorübergehend keine Beiträge in den VWL-Vertrag. Ob das vertraglich erlaubt ist, steht in den Bedingungen (Bausparer, Fonds, Banksparplan). Bei Arbeitslosigkeit oder Beendigung des Arbeitsverhältnisses stellt der Arbeitgeber die Zahlung ohnehin ein – dann „Pause“ bis zum nächsten Arbeitgeber.
• 7-Jahres-Frist: Ob die Laufzeit für die steuerfreie Auszahlung während einer Pause weiterläuft oder unterbrochen wird, ist vertrags- und sachrechtlich zu prüfen. Oft zählen nur Monate mit tatsächlicher Förderung (Arbeitgeber zahlt); Pausenmonate können die Frist verlängern (Sie müssen 7 Jahre mit Zahlung haben). Beim Anbieter nachfragen.
• Eigenanteil pausieren: Wenn nur Sie einen Eigenanteil zahlen und der Arbeitgeber weiterleitet, können Sie den Eigenanteil reduzieren oder stoppen – der Arbeitgeberanteil läuft weiter, sofern Sie im Arbeitsverhältnis bleiben. Bei vollständiger Pause (auch Arbeitgeber zahlt nicht) gilt das oben Gesagte.
• Für Einsatzkräfte: Bei Elternzeit oder längerer Krankheit mit dem Arbeitgeber klären, ob VWL weiterläuft oder pausiert; Vertrag auf Pausenoption prüfen.
Wann der Arbeitgeber nicht mehr zahlt
Sobald Sie nicht mehr in einem Arbeitsverhältnis stehen (Kündigung, Ruhestand, Elternzeit ohne Gehalt etc.), stellt der Arbeitgeber in der Regel die VWL-Zahlung ein. In der Elternzeit kann je nach Dienstherr/Arbeitgeber weiter Gehalt und damit ggf. weiter VWL fließen – das ist unterschiedlich geregelt. Wenn kein Arbeitgeberbeitrag mehr fließt, haben Sie faktisch eine Pause; das Guthaben bleibt im Vertrag. Ob die 7 Jahre dann „weiterlaufen“ oder ob Sie 7 Kalenderjahre mit Zahlung brauchen, hängt von der Auslegung der Förderrichtlinien ab. Im Zweifel beim Vertragsanbieter und beim Arbeitgeber nachfragen.
Vertragliche Pause (Eigenanteil)
Manche Verträge erlauben, den Eigenanteil zeitweise auszusetzen – der Arbeitgeberanteil läuft weiter (wenn Sie im Dienst sind). Dann zahlen Sie weniger, das Guthaben wächst langsamer; die 7-Jahres-Frist läuft in der Regel weiter, weil der Arbeitgeber weiter einzahlt. Ob Ihr Vertrag eine reine Eigenanteil-Pause vorsieht, steht in den Bedingungen.
Fazit
VWL-Pause: Möglich, wenn vertraglich vorgesehen oder wenn Arbeitgeber (z. B. bei Arbeitslosigkeit) nicht mehr zahlt. 7-Jahres-Frist kann weiterlaufen oder sich verlängern – Anbieter fragen. Bei Eigenanteil-Pause Arbeitgeberanteil oft weiterlaufend; Frist im Blick behalten. Weitere Fachartikel: Blaulichtversichert Blog.
Quellen und weiterführende Informationen
Die folgenden Links führen zu offiziellen bzw. anerkannten Quellen und – am Ende – zu unserem Beratungsangebot für Einsatzkräfte.