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Von Angestellter zu Beamter – PKV und Altersvorsorge

20.02.2026 |Allgemein

Wechsel von Angestellter zu Beamter (z. B. Rettungsdienst → Feuerwehr/Polizei verbeamtet) bringt Krankenversicherung (GKV → Beihilfe/PKV) und Altersvorsorge (Rente → Versorgung) in Bewegung. Dieser Artikel skizziert den Übergang.

Das Wichtigste in Kürze

PKV : Beamte sind nicht in der GKV pflichtversichert – Option Beihilfe + PKV. Wechsel in PKV nur mit Annahme (Gesundheitsprüfung) oder ohne Prüfung in begrenzten Fällen (z. B. Gruppenwechsel). Praxishinweis: Rechtzeitig vor Verbeamtung PKV-Angebot einholen – Beihilfe-Prozentsatz und Restkosten-Tarif wählen. Familie (Partner, Kinder) mitversichern planen.

Altersvorsorge : Versorgung ersetzt gesetzliche Rente als HauptsäuleLücke = Ziel-Netto minus Ruhegehalt (nicht mehr Rente). Riester für Beamte (nur Kinderzulage/Steuer), Rürup oder Kapital zur Lückebestehende Verträge (Riester, bAV) prüfen (Weitergelten, Kündigung, Übertrag).

BU → DU : BU als Angestellter bei Verbeamtung auf DU umstellen oder neue DU abschließen – echte Beamtenklausel. BU kann beibehalten werden (Doppelabsicherung), oft DU ausreichend und günstiger.

Fristen : Option GKV/PKV und Meldefristen bei Dienstherrn und Krankenkasse beachten – Lücken vermeiden.

Fazit

Angestellter → Beamter: PKV-Option prüfen, Altersvorsorge an Versorgung und Lücke anpassen. BU auf DU umstellen oder ergänzen. Fristen einhalten. Weitere Fachartikel: Blaulichtversichert Blog.

Quellen und weiterführende Informationen

Die folgenden Links führen zu offiziellen bzw. anerkannten Quellen und – am Ende – zu unserem Beratungsangebot für Einsatzkräfte.

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