Die Versorgungslücke ist die Differenz zwischen dem, was Sie brauchen (Ziel-Netto), und dem, was Versorgung (und ggf. gesetzliche Rente) leistet. Wie Sie die Lücke für DU und Altersruhestand berechnen, erklärt dieser Artikel.
Versorgungslücke berechnen – so geht es
Das Wichtigste in Kürze
• Schritt 1 – Ziel-Netto : Monatliches Nettoeinkommen, das Sie bei DU oder im Ruhestand haben wollen (Existenz + gewohnter Lebensstandard). Realistisch wählen – z. B. 70–80 % des aktuellen Netto oder Fixkosten + Puffer.
• Schritt 2 – Versorgung ermitteln : Bei DU: Ruhegehalt bei Dienstunfähigkeit (Personalstelle, Versorgungsrechner). Im Alter: Ruhegehalt bei Altersruhestand (gleiche Quelle). Bei Angestellten: Gesetzliche Rente + ggf. Zusatzversorgung (z. B. VBL). Werte in Euro pro Monat (netto).
• Schritt 3 – Lücke : Lücke = Ziel-Netto minus Versorgung (minus ggf. weitere Einkünfte). Beispiel: Ziel 2.500 €, Ruhegehalt 1.600 € → Lücke 900 €. Diese 900 € sollen durch private DU-Rente (bei DU) bzw. private Altersvorsorge (im Alter) gedeckt werden.
• Steuer : Ruhegehalt und private Rente sind steuerpflichtig – Netto-Beträge für Vergleich verwenden oder Steuer pauschal einkalkulieren.
• Praxishinweis : Versorgung konkret ermitteln (nicht schätzen) – sonst Lücke falsch. Jährlich oder bei Statusänderung (Beförderung, Teilzeit) neu berechnen.
Schritt 1: Ziel-Netto festlegen
Für DU (Dienstunfähigkeit) und Altersruhestand brauchen Sie eine realistische Vorstellung Ihres monatlichen Nettoeinkommens, das Sie absichern oder ersetzen wollen. Typische Orientierung: 70–80 % des aktuellen Nettoeinkommens oder Fixkosten (Miete, Versicherungen, Lebensunterhalt) plus einen Puffer. Einsatzkräfte mit Familien und Kreditverpflichtungen sollten die laufenden Ausgaben konkret durchrechnen; wer allein lebt, kann mit einem etwas geringeren Ziel-Netto planen. Wichtig: Netto-Beträge verwenden, da Ruhegehalt und private Renten steuerpflichtig sind.
Schritt 2: Versorgung ermitteln – DU und Ruhestand
Bei Dienstunfähigkeit zählt das Ruhegehalt, das Ihr Dienstherr bei Feststellung der DU gewährt – abhängig von Dienstalter und Besoldung. Die genaue Höhe erfahren Sie bei der Personalstelle oder über den Versorgungsrechner Ihres Bundeslandes. Im Altersruhestand gilt das Ruhegehalt bei regulärem Eintritt (z. B. mit 63 oder 65). Angestellte im öffentlichen Dienst (z. B. Rettungsdienst ohne Verbeamtung) rechnen mit gesetzlicher Rente plus ggf. Zusatzversorgung (z. B. VBL). Tragen Sie den monatlichen Netto-Betrag ein – auch Steuern und Sozialabgaben auf die Versorgung sollten Sie einkalkulieren, damit der Vergleich mit dem Ziel-Netto stimmt.
Schritt 3: Lücke berechnen und absichern
Lücke = Ziel-Netto minus Versorgung (minus ggf. weitere Einkünfte wie Mieteinnahmen oder Nebeneinkommen). Beispiel: Ziel 2.500 €, Ruhegehalt 1.600 € → Lücke 900 €. Diese 900 € müssen durch private Absicherung gedeckt werden: bei DU durch eine Dienstunfähigkeitsversicherung (DU-Rente), im Alter durch private Altersvorsorge (Riester, bAV, Kapitalanlage). Die Lücke sollte regelmäßig neu berechnet werden – bei Beförderung, Teilzeit, Gehaltsänderung oder wenn sich die Versorgungsregeln ändern.
Fazit
Versorgungslücke: Ziel-Netto minus Versorgung (Ruhegehalt/Rente) = Lücke. Private DU bzw. Altersvorsorge in Höhe der Lücke (netto) planen. Regelmäßig neu berechnen. Weitere Fachartikel: Blaulichtversichert Blog.
Quellen und weiterführende Informationen
Die folgenden Links führen zu offiziellen bzw. anerkannten Quellen und – am Ende – zu unserem Beratungsangebot für Einsatzkräfte.