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Versorgungsausgleich bei Scheidung: Ablauf und Relevanz

20.02.2026 |Allgemein

Bei einer Scheidung wird in Deutschland in der Regel ein Versorgungsausgleich durchgeführt: Die in der Ehezeit erworbenen Alterssicherungsanrechte (Renten, Beamtenversorgung, betriebliche und private Vorsorge) werden zwischen den Eheleuten ausgeglichen. Für Beamtinnen und Beamte sowie Angestellte im öffentlichen Dienst mit Zusatzversorgung (z. B. VBL) ist der Versorgungsausgleich von großer praktischer Bedeutung. Dieser Artikel skizziert den Ablauf, was ausgeglichen wird und was Sie als Einsatzkraft beachten sollten.

Das Wichtigste in Kürze

Versorgungsausgleich ist der Ausgleich der in der Ehezeit erworbenen Altersvorsorge-Anrechte zwischen den Ehepartnern; er wird im Scheidungsverfahren vom Familiengericht durchgeführt, sofern nicht wirksam ausgeschlossen wurde.

Beamtenversorgung (Anwartschaften und bereits erworbene Ansprüche aus der Ehezeit) wird angerechnet; der ausgleichspflichtige Wert wird berechnet und dem anderen Ehegatten zugerechnet (z. B. durch Splitting oder Übertragung).

Zusatzversorgung (VBL, RLV u. a.) ist ausgleichspflichtig; auch Riester, Rürup und betriebliche Altersversorgung fließen in die Berechnung ein – Transparenz und frühzeitige Klärung mit Anwalt/Sachverständigem sind wichtig.

Ausschluss des Versorgungsausgleichs ist nur per notarieller Vereinbarung vor oder während der Ehe bzw. im Scheidungsverbund möglich; ein Ausschluss hat erhebliche finanzielle Folgen und sollte gut überlegt sein.

Ablauf des Versorgungsausgleichs

Das Familiengericht ermittelt die versorgungsrechtlichen Positionen beider Eheleute für die Ehezeit (vom Beginn der Ehe bis zur Zustellung des Scheidungsantrags). Dazu werden u. a. Rentenauskünfte, Versorgungsauskünfte der Dienstherren und Mitteilungen der Zusatzversorgungsträger (z. B. VBL) eingeholt. Die Werte werden gegenübergestellt; der Überhang bei einem Ehegatten wird zugunsten des anderen ausgeglichen – durch internes Splitting (Aufteilung der Anrechte) oder externe Übertragung. Bei Beamten erfolgt die Umsetzung über die Versorgungsanstalt bzw. den Dienstherrn; der ausgleichsberechtigte Ehegatte erhält dann eigene Anrechte oder eine Überleitung in die gesetzliche Rente. Fristen und Rechtsmittel (z. B. Antrag auf Abänderung) sollten mit einem Fachanwalt für Familienrecht besprochen werden.

Was Einsatzkräfte beachten sollten

Als Beamtin oder Beamter sollten Sie früh in einem Scheidungsverfahren die Versorgungsauskünfte einholen und prüfen lassen, ob die Berechnung stimmt – Fehler bei der Ehezeit oder bei der Anrechnung von Zusatzversorgung kommen vor. DU/BU-Renten und Hinterbliebenenabsicherung können im Versorgungsausgleich eine Rolle spielen; Unterhaltsvereinbarungen und nachehelicher Unterhalt sind davon getrennt, aber in der Gesamtplanung zu bedenken. Nach dem Versorgungsausgleich kann eine Anpassung Ihrer Altersvorsorge (z. B. Nachschichten, Höhe der DU-Rente) sinnvoll sein – dazu kann eine auf Einsatzkräfte spezialisierte Beratung beitragen.

Fazit

Der Versorgungsausgleich bei Scheidung betrifft Beamtenversorgung und Zusatzversorgung (z. B. VBL) und folgt einem klaren gerichtlichen Ablauf. Rechtzeitige Auskünfte und fachliche Prüfung helfen, Fehler zu vermeiden; ein Ausschluss sollte nur nach voller Information erfolgen. Weitere Fachartikel: Blaulichtversichert Blog.

Quellen und weiterführende Informationen

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