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Versorgung und Riester – Doppelförderung?

20.02.2026 |Allgemein

Riester neben Beamtenversorgung – gibt es Doppelförderung oder Konkurrenz? Beamte zahlen keine gesetzliche Rentenbeiträge, daher kein Anspruch auf Riester-Zulage aus der Arbeitnehmer-Förderung; Kinderzulage ist möglich. Dieser Artikel ordnet ein.

Das Wichtigste in Kürze

Keine Arbeitnehmer-Zulage : Beamte zahlen keine Beiträge zur gesetzlichen Rente – Riester-Arbeitnehmerzulage entfällt für sie. Keine „Doppelförderung“ von Versorgung und Riester in diesem Sinne – Kinderzulage kann aber unabhängig genutzt werden (wenn Kinder vorhanden).

Steuer : Riester-Beiträge sind steuerlich absetzbar – Vorteil auch für Beamte. Rente aus Riester wird nachgelagert besteuert. Ob Riester sinnvoll ist, hängt von Lücke, Steuersatz und Alternativen (z. B. Rürup, ETF) ab – pauschal nicht ja/nein.

Angestellte : Angestellte im Rettungsdienst zahlen gesetzliche Rente – Riester-Zulage und Steuer möglich. Doppelförderung im Sinne von „Versorgung + Riester“ gibt es nicht (Versorgung = Beamte; Riester = eigener Vertrag). Förderung und Lücke gemeinsam prüfen.

Praxishinweis : Beamte – Riester nur mit Kinderzulage oder Steuervorteil prüfen; Angestellte – Zulage und Steuer einrechnen. Lücke und andere Bausteine (Rürup, Kapital) mit vergleichen.

Fazit

Versorgung und Riester: Beamte = keine Arbeitnehmer-Zulage, Kinderzulage und Steuer möglich. Keine Doppelförderung. Sinn von Lücke und Steuer abhängig. Weitere Fachartikel: Blaulichtversichert Blog.

Quellen und weiterführende Informationen

Die folgenden Links führen zu offiziellen bzw. anerkannten Quellen und – am Ende – zu unserem Beratungsangebot für Einsatzkräfte.

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