Bei einer Scheidung teilt der Versorgungsausgleich die während der Ehe erworbenen Versorgungsanrechte hälftig zwischen den Partnern. Das gilt auch für die beamtenrechtliche Versorgung sowie für private und betriebliche Altersvorsorge. Für Beamtinnen und Beamte bedeutet das eine dauerhafte Minderung der späteren Pension.
Versorgung bei Scheidung: Auswirkungen für Beamte
Das Wichtigste in Kürze
• Der Versorgungsausgleich wird im Scheidungsverfahren regelhaft durchgeführt, die in der Ehezeit erworbenen Anrechte werden hälftig geteilt.
• Die Beamtenversorgung wird einbezogen, der ausgleichsberechtigte Ex-Partner erhält eine eigene Anwartschaft oder Ausgleichsrente.
• Private Vorsorge wie Riester, Rürup und betriebliche Anrechte unterliegen ebenfalls dem Ausgleich.
• Die eigene Pension sinkt um den ausgeglichenen Anteil, das gehört in die Ruhestandsplanung.
Was ausgeglichen wird
Im Ausgleich werden die in der Ehezeit aufgebauten Versorgungsanrechte gegenübergestellt. Wer mehr aufgebaut hat, etwa über die Beamtenversorgung, teilt mit dem anderen. Der Ausgleich erfolgt intern durch Überleitung von Anwartschaften oder extern durch Rente beziehungsweise Kapital. Die Versorgungsstelle bewertet die Beamtenversorgung, der Ex-Partner erhält keine Beamtenpension, sondern eine ausgleichsbedingte Anwartschaft oder Rente. Private und betriebliche Altersvorsorge werden getrennt bewertet und ebenfalls einbezogen. Details zur konkreten Trennung stehen im Glossar unter Scheidung und Versorgungsausgleich.
Auswirkungen auf die Pension
Nach dem Ausgleich reduziert sich die eigene spätere Pension um den übergeleiteten Anteil, der Ex-Partner erhält den anderen Teil. Wie stark die Minderung ausfällt, hängt von Ehezeit, Bezügen und gewähltem Ausgleichsweg ab. Grundlage der Berechnung ist das Ruhegehalt. Für die Ruhestandsplanung sollte die reduzierte Pension eingerechnet und private Vorsorge angepasst werden. Bei Blaulichtversichert ordnen wir für Beamtinnen und Beamte die verbleibende Versorgung ein und planen ergänzende Bausteine.
Häufige Fragen
Wird die Beamtenpension bei Scheidung geteilt?
Ja. Die in der Ehezeit erworbenen Versorgungsanrechte werden über den Versorgungsausgleich hälftig geteilt.
Bekommt der Ex-Partner eine Beamtenpension?
Nein. Er erhält eine ausgleichsbedingte Anwartschaft oder Rente, keine Beamtenpension.
Wird auch die private Altersvorsorge einbezogen?
Ja. Riester, Rürup und betriebliche Anrechte werden getrennt bewertet und ebenfalls ausgeglichen.
Wie stark sinkt meine Pension?
Das hängt von Ehezeit, Bezügen und Ausgleichsweg ab. Eine Versorgungsauskunft rechnet den konkreten Fall durch.
Fazit
Der Versorgungsausgleich teilt bei Scheidung die Ehezeit-Anrechte und mindert die spätere Beamtenpension dauerhaft. Wer die Folgen früh klärt, kann die Vorsorge anpassen. Den vollständigen Überblick gibt der Leitfaden zur Altersvorsorge für Beamte.