Bei Scheidung werden die in der Ehe erworbenen Versorgungsanwartschaften zwischen den Partnern ausgeglichen – das gilt auch für Beamtinnen und Beamte. Der Versorgungsausgleich betrifft die beamtenrechtliche Versorgung sowie ggf. Zusatzversorgung, Rürup und Riester. Dieser Artikel erläutert die Grundlagen: Was wird ausgeglichen, wie wirkt sich das auf Ihre Pension aus und worauf Sie in der Beratung achten sollten.
Versorgung bei Scheidung – Auswirkungen für Beamte
Das Wichtigste in Kürze
• Versorgungsausgleich ist im Scheidungsverfahren regelhaft durchzuführen; die in der Ehezeit erworbenen Anwartschaften werden hälftig geteilt – Ausnahmen (z. B. Härte) können gerichtlich geltend gemacht werden.
• Beamtenversorgung wird in den Ausgleich einbezogen; die Versorgungsstelle des Dienstherrn führt die Überleitung oder Wertberechnung durch – der ausgleichsberechtigte Ex-Partner erhält eine eigene Anwartschaft oder Ausgleichsrente.
• Private Altersvorsorge (Riester, Rürup, betriebliche Vorsorge) unterliegt ebenfalls dem Versorgungsausgleich; Verträge und Anwartschaften müssen offengelegt und bewertet werden.
• Rechtzeitig informieren : Vor oder während des Scheidungsverfahrens die Höhe der eigenen Anwartschaften und die Folgen des Ausgleichs klären – mit Anwalt, Versorgungsstelle oder Berater.
Was wird ausgeglichen – Beamtenversorgung und mehr
Im Versorgungsausgleich werden die während der Ehe erworbenen Versorgungsanrechte gegenübergestellt. Wer in dieser Zeit mehr Anwartschaften aufgebaut hat (z. B. durch Beamtenversorgung), „teilt“ mit dem anderen – der Ausgleich erfolgt durch Überleitung von Anwartschaften (interner Ausgleich) oder durch Rente bzw. Kapital (externer Ausgleich). Die Beamtenversorgung wird von der Versorgungsstelle bewertet; der Ex-Partner erhält keine Beamtenpension, sondern eine ausgleichsbedingte Anwartschaft oder Rente aus dem zuständigen Versorgungsträger. Private und betriebliche Altersvorsorge werden getrennt bewertet und in den Ausgleich einbezogen.
Auswirkungen auf Ihre Pension und Planung
Nach dem Versorgungsausgleich reduziert sich Ihre eigene spätere Pension bzw. Rente um den übergeleiteten oder ausgeglichenen Anteil – der Ex-Partner erhält den anderen Teil. Die konkrete Minderung hängt von Ehezeit, Gehalt und gewähltem Ausgleichsweg ab. Für die Ruhestandsplanung sollten Sie die reduzierte Pension einrechnen und ggf. private Vorsorge anpassen. Bei Fragen: Fachanwalt Familienrecht, Versorgungsstelle und ggf. ein auf Einsatzkräfte spezialisierter Berater.
Fazit
Versorgung bei Scheidung unterliegt dem Versorgungsausgleich – Beamtenversorgung und private Altersvorsorge werden in der Ehezeit hälftig geteilt. Die Auswirkungen auf Ihre spätere Pension und die Absicherung des Ex-Partners sollten Sie früh klären. Weitere Fachartikel: Blaulichtversichert Blog.